Zusammenfassung
Nach dem Studium dieses Kapitels sollten Sie in der Lage sein, - zu verstehen, was man sich aus betriebswirtschaftlichem Blickwinkel unter einem Konzern vorzustellen hat, - die Zwecke und die Probleme der Konzernrechnungslegung zu begreifen, - die grundsätzlichen Anforderungen zu benennen, die an Instrumente zur Darstellung von Eigenkapital und Eigenkaitalveränderungen eines Konzerns zu stellen sind.
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Notes
- 1.
»Einheit« wird in diesem Buch als nicht-juristischer Oberbegriff zu den Gebilden verwendet, die zu einem Konzern zusammengefasst sind. Oftmals gehören dazu mehrere Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, die eng zusammenarbeiten oder die unter der Leitung einer einzelnen Einheit stehen, also nicht mehr wirtschaftlich selbständig agieren.
- 2.
In der deutschsprachigen Literatur ist es bisher üblich, in Anlehnung an das deutsche Handelsgesetzbuch vom Konzernjahresabschluss zu sprechen. Darunter werden traditionell eine »Konzern-Bilanz«, eine »Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung« sowie ein »Konzern-Anhang« verstanden, seit einiger Zeit auch eine »Konzern-Kapitalflussrechnung«, eine »Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung« sowie eine »Konzern-Segmentberichterstattung«. Angesichts der zunehmenden Ausweitung der Berichtspflichten auf zusätzliche Rechenwerke und wegen der Forderung nach einer Berichterstattung für kürzere Zeiträume als ein Jahr wird hier nicht mehr vom »Konzern-Jahresabschluss« gesprochen, sondern von den »Konzern-Finanzberichten«.
- 3.
Vgl. Pellens et al. (2009).
- 4.
Wir verwenden in diesem Buch den Begriff des Einkommens als Oberbegriff zu anderen, in der Literatur und Praxis ebenfalls gebräuchlichen Begriffen wie Ergebnis, Erfolg, Gewinn oder Verlust.
- 5.
In der deutschen Fachliteratur und in den deutschen rechtlichen Vorschriften findet man für die leitende Einheit den Begriff »Mutterunternehmen« und für die geleitete Einheit die Bezeichnung »Tochterunternehmen«. Wir wählen eine andere Terminologie, weil wir unter einem Unternehmen im betriebswirtschaftlichen Sinn nur eine am Markt ökonomisch selbständig tätige Einheit verstehen, nicht dagegen eine Einheit, die ökonomisch unselbständig ist.
- 6.
- 7.
Vgl. von Colbe et al. (2010), S. 57–58.
- 8.
- 9.
Vgl. beispielsweise die im Folgenden noch näher beschriebenen Konzepte der einheitlichen Leitung oder der Steuerung (control-Konzept).
- 10.
Vgl. beispielsweise §296 dHGB.
- 11.
Die Diskussion um die so genannten Bad Banks läuft auf die Ausnutzung solcher Verzerrungen hinaus.
- 12.
Dies sei exemplarisch am Beispiel von Lieferanten und Arbeitnehmern verdeutlicht. Lieferanten sind primär daran interessiert zu erfahren, ob ihre Lieferungen fristgerecht bezahlt werden und ob sie in Zukunft weitere Aufträge erwarten können. Arbeitnehmer möchten primär wissen, ob ihr Lohn gezahlt wird, welche Aufstiegschancen sie haben und wie sich das Lohnniveau im Unternehmen entwickeln wird. Beiden Gruppen kann es höchstens indirekt bei ihren Entscheidungen helfen zu erfahren, wie »gut« es dem Konzern und dessen Eigenkapitalgebern »geht«.
- 13.
Unter einem Eigenkapitaltransfer verstehen wir den Saldo der Einlagen und Entnahmen, die ja nicht nur in Form von Bargeld, sondern auch durch Zu- oder Abgang von Vermögensgüter- oder Fremdkapitalposten stattfinden können.
- 14.
So können beispielsweise Investment- oder Pensionsfonds vom Management die Einhaltung eines vorgegebenen Verhaltens verlangen, bevor sie Aktien eines Unternehmens kaufen.
- 15.
Vgl. Viethen (2008).
- 16.
Während der Begriff des Eigenkapitals in der Literatur weitgehend einheitlich verwendet wird, erscheinen für den Begriff des Einkommens viele unterschiedliche Ausdrücke. Wir verwenden den Begriff »Einkommen« für die vielen Bezeichnungen, die etwas Ähnliches aussagen. Im deutschen Steuerrecht beispielsweise werden dafür die Bezeichnungen »Einkommen aus Gewerbebetrieb« und »Gewinn« beziehungsweise »Verlust« gebildet. Das »Einkommen aus Gewerbebetrieb« kann positiv, null oder negativ sein. Im deutschen Handelsrecht werden die Begriffe »Jahresüberschuss« und »Konzernüberschuss« verwendet, wenn das Einkommen einer wirtschaftlich selbständigen Einheit oder eines Konzerns positiv ist. Die Begriffe »Jahresfehlbetrag« und »Konzern-Fehlbetrag« zieht man heran, wenn es negativ ist. In der Betriebswirtschaftslehre werden auch die Begriffe »Erfolg« und »Ergebnis« benutzt. Sind diese Größen positiv, wird von »Gewinn«, sonst von »Verlust« gesprochen. In der englischen Sprache haben sich für das Einkommen die Begriffe net income, net loss, profit und loss eingebürgert.
- 17.
Zu solchen Zahlungen gehören auch Einkommensteuerzahlungen. Hinsichtlich der Einkommensteuerregelungen unterscheiden sich aber viele Länder voneinander. Beispielsweise werden in Deutschland die Steuern auf Basis von Zahlen der juristisch selbständigen Einheiten bestimmt, in den USA dagegen auf Basis von Konzern-Zahlen.
- 18.
Vgl. Schmidt (2005).
- 19.
Vgl. beispielsweise Coenenberg et al. (2009), S. 36–76.
- 20.
Vgl. Schneider (1997), S. 119–140.
- 21.
- 22.
Bei solchen Einheiten soll allerdings zukünftig ausnahmelos die equity-Methode anzuwenden sein (vgl. Exposure Draft 9 (ED 9), Joint Arrangements).
- 23.
Vgl. Möller (2005).
- 24.
Vgl. Vierte Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst, g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG); Siebente Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst, g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluss (83/349/EWG); Achte Richtlinie des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst, g) des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen (84/253/EWG).
- 25.
Obereinheiten in anderen Rechtsformen brauchen keine Konzern-Finanzberichte zu erstellen, wenn man von großen Unternehmen im Sinne des Publizitätsgesetzes absieht.
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Vierte Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 14.8.1978, Nr. L 222/11-31
Siebente Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluss (83/349/EWG). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 18.7.1983, Nr. L 193/1-17
Achte Richtlinie des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen (84/253/EWG). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 12.5.1984, Nr. L 126/20-26
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Möller, H.P., Hüfner, B., Keller, E., Kette-niß, H., Viethen, H.W. (2011). Rechnungslegung von Konzernen – Grundlagen. In: Konzernrechnungslegung. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-18176-4_1
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