Zusammenfassung
In der Standardliteratur folgt an dieser Stelle meist ein Abschnitt über die Phase der Projektdefinition. Dass das hier nicht der Fall ist, liegt im Wesentlichen an dem Bemühen, eine Orientierung an der Praxis zu bieten. In der Realität gibt es zweifelsfrei eine Phase, die als Projektdefinition gelten mag, aber ihr Ziel ist in der Regel die Abstimmung vertraglicher, mindestens aber verbindlicher Vorgaben, in deren Rahmen sich das Projekt und seine Beteiligten bewegen sollen. Von daher wurde dieser Abschnitt auch dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung gewidmet, die als Repräsentanten und einzige persistente Zeugen der Projektdefinition im weiteren Projektverlauf Bedeutung haben. Mit anderen Worten: Es mag eine Projektdefinition stattgefunden haben, aber wenn sie nicht verbindlich dokumentiert wurde, bleibt sie ohne Wirkung.
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Heche, D. (2004). Vertrag und Leistungsbeschreibung. In: Praxis des Projektmanagements. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17148-2_3
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