Zusammenfassung
Sonderabgaben als neuer Haupttypus von nichtsteuerlichen Abgaben (neben den herkömmlichen Formen Gebühr, Beitrag und Verbandslast) haben sich ursprünglich aus den sog. Ausgleichsabgaben des Wirtschaftsverwaltungsrechts entwickelt. Ihr Hauptanwendungsgebiet war der Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit staatlichen Marktordnungsmechanismen. Im nationalen Wirtschaftsverwaltungsrecht haben sie indes keine Bedeutung mehr. Relevant sind derzeit nur noch solche wirtschaftsverwaltungsrechtliche Sonderabgaben, die die Förderung eines Wirtschaftszweiges betreffen. Als Beispiele können genannt werden die Förderung der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft durch die Abgabe nach dem Absatz- fondsG und die Förderung der nationalen Filmwirtschaft durch die Filmförderungsabgabe.
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Staudacher, R. (2004). Zusammenfassung der Ergebnisse. In: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17128-4_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-17128-4_6
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