Zusammenfassung
„Worklife Balance“ ist etwas ganz Persönliches: Für jeden Mitarbeiter, und auf diesen Personenkreis möchte ich mich hier beschränken, dürfte sie etwas anderes bedeuten — und zudem im Verlaufe seines Erwerbslebens immer wieder einmal etwas Neues. Ist dies so, agieren Betriebe (und hiermit meine ich im folgenden immer Management und Betriebs-/Personalrat — wir befinden uns hier schließlich im absoluten Zentrum der gesetzlichen betrieblichen Mitbestimmung) unter Worklife Balance Aspekten hinsichtlich der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung dann optimal, wenn:
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die Verteilung der Arbeitszeit weitest möglich den Mitarbeitern selbst obliegt („Flexible Arbeitszeit“),
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jeder Mitarbeiter die Dauer seiner Vertragsarbeitszeit frei wählen kann — und zwar immer wieder neu („Wahlarbeitszeit“), und
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niemand gezwungen ist, durchschnittlich mehr Arbeitszeit zu leisten als vertraglich vereinbart („Einhaltung der Arbeitszeit-Vereinbarung“).
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Hoff, A. (2004). Wie betriebliche Arbeitszeitgestaltung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement beitragen kann. In: Meifert, M.T., Kesting, M. (eds) Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17122-2_6
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