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Drittmittel aus gemeinnützigen Stiftungen — strafbare Dienstpflicht?

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Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?

Zusammenfassung

Als Vertreterin einer gemeinnützigen Stiftung habe ich es jetzt etwas leichter, weil wir, so glaube ich, nicht wirklich im Brennpunkt des Themas dieser Tagung liegen. Ich bin als juristischer Laie ziemlich erstaunt, auf welches Glatteis wir uns allein dadurch begeben, daß wir Mittel an Herrn Professor Taupitz oder an die Universitäten Mannheim und Heidelberg zur Durchführung dieser Tagung bewilligt haben. Mir war nicht klar, daß wir tatsächlich — zumindest theoretisch und dem Wortlaut nach — schon zur Kriminalisierung von Professor Taupitz beitragen. Das Bewusstsein dafür ist bei uns und möglicherweise in anderen Stiftungen, die sich mit Forschungsförderung beschäftigen, nicht wirklich angekommen. Und ich glaube, dies ist auch kein Zufall! Wir haben uns hier überwiegend über das Verhältnis von der Privatwirtschaft zu einzelnen Forschern unterhalten und nicht so sehr über das Verhältnis von gemeinnützigen Stiftungen zu Forschern. Auch wenn wir uns dem Wortlaut nach auf Glatteis bewegen, bleibe ich ganz gelassen. Ich glaube, dass die Drittmittel, die wir als Stiftung zur Durchführung von gemeinnützigen Forschungsvorhaben bewilligen, sozial akzeptiert sind und dass wir nicht so schnell dem Verdacht der Korruption ausgesetzt werden können. Natürlich gibt es Betrug und Veruntreuung auch unter unseren Bewilligungsempfängern, aber das trifft nicht nur für Forschungsvorhaben, sondern auch für andere Vorhaben zu, die Stiftungen fördern. Solche Fälle waren auf dieser Tagung ja auch nicht gemeint. Unsere Mittel werden zweckgebunden für gemeinnützige Projekte bewilligt. Die Verwendung der Mittel muss wirklich Euro für Euro — auch wenn das manchmal für viel Unverständnis und Ärger bei den Antragstellern sorgt — transparent dokumentiert werden, damit die Wirtschaftsprüfer anschließend auch die Gemeinnützigkeit nachprüfen können.

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© 2004 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Wünning, I. (2004). Drittmittel aus gemeinnützigen Stiftungen — strafbare Dienstpflicht?. In: Tag, B., Tröger, J., Taupitz, J. (eds) Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, vol 20. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17055-3_20

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