Zusammenfassung
Die Zahl der von unzufriedenen Patienten bei Schlichtungs- und Gutachterstellen sowie vor Gericht geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber ärzten und Krankenhausträgern ist nach wie vor ungeschmälert. Haftpflichtversicherungen regulieren außerprozessual eine steigende Anzahl von Fällen. Einschlägige Berichterstattungen in den Medien, Patientenschutzverbände und nicht zuletzt Rechtsschutzversicherungen tun ihr übriges, die Masse der meist vermeintlichen Ansprüche unzufriedener Patienten sich nicht verkleinern zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat dem klagendem Patienten erhebliche Beweiserleichterungen eingeräumt. Ebenso sind die Anforderungen an die Aufklärung und Dokumentationspflicht gesteigert worden. In vielen Fällen wird Strafanzeige erstattet, da man sich durch von Amts wegen durchzuführende Aufklärung de s Falles Hilfen bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche verspricht.
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Eickhoff, U., Fenger, H. (2004). Der unzufriedene Patient. In: Chirurgie und Recht. Facharzt und Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17050-8_7
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