Zusammenfassung
An dieser Stelle soll die Geschichte von Franziska ihr Ende haben. Erwähnt sei noch, dass der Vater ihr — nachdem mit Hilfe einer Sozialpädagogin ein erster Kontakt wiederhergestellt werden konnte — erzählte, wie oft er nach der Trennung versucht hatte, sie anzurufen, wie viele Briefe und Karten er ihr geschickt hatte und sogar versucht hatte, sie von der Schule abzuholen, um sie zu sehen. Die Mutter aber gegen ihn eine gerichtliche Entscheidung erwirkt hatte, nachdem ihm schlussendlich all dies verboten worden war. Er erzählte auch von der Verhandlung beim Gericht, in der die Frau vom Jugendamt gesagt hatte, dass sie keine Bedenken habe, der Mutter das alleinige Sorgerecht für Klaus und Franziska zu übertragen und auch von dem Richter, der sich lange bemüht hatte, die Mutter zu einem Nachgeben zu bewegen, Kontakte zum Vater zuzulassen und davon, wie ihn durz zuvor die Mutter angerufen und ihm gesagt hatte, sie käme mit Franziska nicht mehr klar, sie könne nicht mehr, jetzt solle er sich um sie kümmern.
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Literatur
Prestien , Schützt Kinder vor Gewalt, Dts ch. Kinders chu tzbund (Hrsg.), Basel 1983, S. 124.
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Bode, L. (2004). Die Wahrnehmung von Kindern im sorgerechtlichen Verfahren. In: Praxishandbuch Anwalt des Kindes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17019-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-17019-5_2
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