Zusammenfassung
Die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung gemäß Bundesberggesetz (BBergG) erstrecken sich auch auf Tages- und Veredlungsanlagen. Die Tagesanlagen mit den dazugehörigen Werkstätten und Instandhaltungsanlagen für die Braunkohlengewinnung im Tagebaubetrieb und vor allem die thermischen Braunkohlenveredlungsbetriebe zur Erzeugung von Energie, Wärme, Gas, Koks Briketts, Teeren, Ölen und weiteren chemischen Produkten führten aufgrund sehr hoher Produktionsleistungen und damit nicht einhergehender Umweltschutztechnik zu hohen Emissionen und Immissionen von Schadstoffen der Pfade Luft, Wasser, Boden und zu Gebäudekontaminationen. Es kam zu Störfällen, Leckagen und längerfristigem Aussickern von Gas- und Flüssigprodukten. Der Anfall von überschüssigen teerhaltigen Abprodukten (Teer-Öl-Feststoffgemische) führte zu Ablagerungen und Anlegen von Zwischenlagern ohne Langzeitsicherheit und damit erheblicher Umweltgefahr. Es besteht das gesetzliche Erfordernis, auch im Rahmen der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung, zur Gefahrenabwehr eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Umweltsanierung zu gewährleisten. Die Aufgaben der bergrechtlichen Sanierung zur Altlastenbeseitigung und Sicherung hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Dimensionen, der wissenschaftlich-technischen Anforderungen und ihrer strukturellen Wirksamkeit erfordern ingenieurtechnisch anspruchsvolle Leistungen. Um die Komplexität und Verbundwirtschaftlichkeit der Auswirkungen von Tages- und Veredlungsanlagen auf die Umwelt und die Sanierung einschätzen zu können, sind in den Abschnitten 7.1.1 bis 7.1.6 die Grundlagen zur Wiedernutzbarmachung gemäß BBergG erläutert. Es sind detailliert dargestellt die Veredlungsprozesse und deren Umweltbeeinflussung der betroffenen Schutzgüter. Eine Wertung des Gefahrenpotentials wird vorgenommen. Nach erfolgreicher Sanierung und Beendigung der Bergaufsicht werden entsprechende Nachnutzungen auch mit Erhöhung des Folgenutzungsstandards erreicht. Spezifische Methoden und Arbeitsverfahren für die Sanierung von Veredlungsstandorten wurden bezüglich Organisationsformen und Projektmanagement entwickelt und mit Erfolg angewendet (s. Abschn. 7.2). Die für die Wiedernutzbarmachung notwendigen technischen Maßnahmen wie Abriss und Rückbau (oberirdischer Rückbau, Entflechtung, Tiefenenttrümmerung) sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Bodenkontaminationen sind in Abschnitt 7.3 erläutert. Unter Abschnitt 7.4 sind ausgewählte Beispiele für technische Maßnahmen aus der Lausitz (z. B. Schwarze Pumpe Brikettfabrik West und Altkraftwerke, BHT-Kokerei Lauchhammer) und Mitteldeutschland (z. B. Industriestandort Espenhain, Schwelerei Deuben, Brikettfabrik/Kraftwerk Holzweißig/Bitterfeld) dargestellt.
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Literatur
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Sächsische Altlasten Methodik
Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
Gesetzliche Grundlagen
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WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I Nr. 51 2009)
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Illing, M. et al. (2014). Wiedernutzbarmachung der Flächen von Tages- und Veredlungsanlagen. In: Drebenstedt, C., Kuyumcu, M. (eds) Braunkohlesanierung. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-16353-1_7
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