Abstract
Aus der vorstehenden Untersuchung des ersten Teils lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Der Begriff der Gemeinschaft erscheint grundsätzlich als taugliches Paradigma zur Erfassung des strukturellen Wandels im modernen Völkerrecht. Obwohl er eine hohe Interpretationsoffenheit aufweist und nur wenig konturiert ist, kennzeichnet er in Abgrenzung zur Gesellschaft ein soziales System, in dem die Akteure ein hohes Maß an Interaktion und Verbundenheit aufweisen (faktisches Element) und gemeinsame Interessen verfolgen, die die eigenen egoistischen Interessen transzendieren (normatives Element). Dem Konzept der Gemeinschaft immanent ist eine zumindest partielle Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft und ihre Interessen. Gleichzeitig erlaubt es der Begriff, von einer hohen Autonomie der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft auszugehen: Die Betonung der internationalen Gemeinschaft impliziert nicht zwangsläufig die Herausbildung eines Weltstaates.
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Payandeh, M. (2010). Ergebnis des ersten Teils: Chancen und Grenzen der internationalen Gemeinschaft. In: Internationales Gemeinschaftsrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 219. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-13141-7_6
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