Zusammenfassung
Das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem weist weit reichende Unterschiede im Vergleich zu den im Erwachsenenstrafrecht möglichen Sanktionen auf. Dieses kennt als Hauptstrafen die - zeitige oder lebenslange - Freiheitsstrafe (§§ 38 f. StGB) sowie die Geldstrafe (§§ 40 ff. StGB). Das Jugendstrafrecht zeichnet sich demgegenüber zum einen durch eine viel größere Bandbreite der Reaktionsformen auf delinquentes Verhalten aus. Zum anderen stellt die Geldstrafe keine bei Anwendung von Jugendstrafrecht vorgesehene Sanktion dar.1 Diese Divergenzen bei den Rechtsfolgen sind dem Grundgedanken des Jugendstrafrechts geschuldet. Indem das Gesetz dem Richter eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, soll er in die Lage versetzt werden, diejenige unter ihnen auszuwählen, welche sich zur erzieherischen Einwirkung auf den jungen Rechtsbrecher am besten eignet. Demgegenüber erscheint die Geldstrafe bei jungen Menschen aufgrund oftmals fehlender finanzieller Mittel nicht sinnvoll - ein weiterer Aspekt, der gegen die Unterwerfung Heranwachsender unter das allgemeine Strafrecht spricht.
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Laubenthal, K., Baier, H., Nestler, N. (2011). Das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem. In: Jugendstrafrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-13004-5_6
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