Abstract
In seiner Abhandlung des Beweisrechts vor internationalen Gerichten aus dem Jahre 1936 resümiert Witenberg wie folgt: «En matière de preuves, l’examen des précédents permet de dégager un système de solution complet et parfaitement cohérent.«1 An ähnlichen Einschätzungen in der Literatur auch aus neuerer Zeit fehlt es nicht. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass das Bild des Beweisrechts vor internationalen Gerichten nur teilweise ein einheitliches ist. Während einige wenige Bereiche als im Wesentlichen gefestigt gelten können, stellt sich der überwiegende Teil als noch nicht hinreichend strukturiert und systematisiert dar. Entsprechend kann nur unter Einschränkungen von einem einheitlichen, für alle internationalen Gerichte geltenden Beweisrecht in zwischenstaatlichen Streitigkeiten gesprochen werden; in vielen Bereichen ist bestenfalls eine konvergierende Entwicklung zu konstatieren. Wieder andere Themen sind bisher überhaupt nur vereinzelt von internationalen Gerichten angesprochen worden, so dass sich definitive Aussagen noch nicht treffen lassen. Insgesamt ist jedoch ein Trend erkennbar, dass internationale Gerichte sich verstärkt mit beweisrechtlichen Fragen auseinandersetzen, weil strittige Tatsachen auch im zwischenstaatlichen Verfahren immer häufiger auftreten. Das Beweisrecht vor internationalen Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten ist daher in einem stetigen Prozess der Entwicklung und Verdichtung.
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(2010). Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick. In: Das Beweisrecht vor internationalen Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, vol 215. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-11647-6_10
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