Allen Zivilisationen ist gemein, dass sie mehr oder weniger umfangrei-che Normen geschaffen haben mit dem Ziel, die Gewalt einzudämmen, einschlieβlich der kriegerischen Gewalt.1
Dabei bleibt zum einen allerdings stets zu berücksichtigen, dass ein Vergleich dieser Normen mit den Regeln des gegenwärtigen humanitä-ren Völkerrechts—oder gar des darauf beruhenden Normenkomplexes der Kriegsverbrechenstatbestände—den heutigen Betrachter dazu ver-leiten wird, die Normen der Vergangenheit gering zu schätzen. Sie wer-den ihm als allzu rudimentär erscheinen und als wenig geeignet gesehen werden, die Schrecken des Krieges mehr als nur unbedeutend einzu-dämmen.
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© 2010 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., to be exercised by Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
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(2010). Historischer Überblick über die Entwicklung des Kriegsrechts und des Kriegsvölkerstrafrechts. In: Kriegsverbrechen im nationalen und internationalen Recht. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, vol 216. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-11642-1_2
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