Zusammenfassung
Forschungskooperationsverträge werden in den letzten Jahren immer häufiger abgeschlossen. Gründe hierfür sind kürzere Innovationszyklen insbesondere auch in Krisenzeiten. Weltweite Aktivitäten sind auch im Forschungsbereich notwendig, da die Vermarktung in unmittelbar örtlicher Nähe nicht mehr ausreichend Wertschöpfung bietet. Aus diesem Grund müssen die Firmen in Forschung und Entwicklung erheblich mehr Geld investieren als dies früher der Fall war.
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Notes
- 1.
Siehe bzgl. der Förderbedingungen in Deutschland www.bmwi.de („Service") und bzgl. Europa www.ipr-helpdesk.org.
- 2.
„Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand ist, wird durch die gesamten Umstände des Einzelfalls bestimmt. Die vertragliche Beschreibung eines Ziels ist allein kein hinreichendes Indiz für die Annahme eines Werkvertrags." Dies sind die grundlegenden Aussagen („Leitsatz") des BGH, NJW 2002, S. 3323 ff. und CR 2003, S. 244 ff.; vgl. auch Beaumart, S. 39 ff. und Schmeißer/Zirkel, MDR 2003, S. 849 ff.
- 3.
Sandberger, S. 17 ff., 20, mwN.
- 4.
Vgl. nur Rosenberger, S. 78 ff. (Art. 81 EGV), S. 243 ff. (§§ 1-3 GWB).
- 5.
Schäfer, S. 59 ff.
- 6.
Pagenberg/Beier, S. 324 ff., S. 330 ff.
- 7.
Dies gilt insbesondere für das Risikomanagement der F+E-Verträge. Es müssen z. B. Budgetreserven zur Abdeckung drohender Verzugsstrafen oder zum Ausgleich von Währungsschwankungen gebildet werden. Budgetreserven sind auch für evtl. erforderliche zusätzliche Arbeitskräfte zu bilden. Siehe Gies, S. 86 f.
- 8.
www.technologiemanagement.iao.fraunhofer.de zum Projekt- und Risikomanagement allgemein; Gies, S. 81 ff.
- 9.
www.technologiemanagement.iao.fraunhofer.de; Gies, S. 81 ff.
- 10.
BGH, GRUR 78, S. 583 (14) - Motorkettensäge; GRUR 66, S. 558 - Spanplatte.
- 11.
BGHZ 162, 342 = GRUR 2005, S. 663 = Mitt. 2006, S. 354 – Gummielastische Masse II. Es wird in diesem Urteil klargestellt, dass Mitinhabern eines Patents bei der Verwendung dieses Rechts nur durch einen Teil der Mitinhaber keine Ausgleichsansprüche gemäß § 743 Abs. 2 BGB, Ausgleichsansprüche den Mitinhabern jedoch aufgrund einer Vereinbarung oder einem Beschluss der Mitinhaber oder gemäß § 745 Abs. 2 BGB (Verlangen nach einer billigem Ermessen entsprechenden Verwaltung und Benutzung) zustehen. Siehe hierzu auch Henke/von Falck / Haft/ Jackel / Lederer/Loschelder/McGuire/Viefhues/von Zumbusch, GRUR Int. 2007, S. 503 ff.
- 12.
Es wird z. B. die während des Projekts die Verletzung des Patents eines Dritten festgestellt, die bei einer vor Projektbeginn vorgenommenen Projektrecherche sehr wahrscheinlich hätte recherchiert werden können, da dieses Patent zum Recherchezeitpunkt bereits veröffentlicht war.
- 13.
Z. B. ist ein technischer Parameter nicht erfüllt worden, obwohl nach dem “Stand der Technik“ dieser Parameter ohne Weiteres zur Verfügung gestanden hätte.
- 14.
Siehe zu den bisherigen Ausführungen Nicklisch (Hrsg.), a. a. O. mit Praxisbeiträgen zum F+E-Projektmanagement und Gassmann, passim.
- 15.
www.bmwi.de, Stand 4/2010.
- 16.
S. o. Rn. 25 f.
- 17.
Zum Lizenzvertrag oben S. 274 ff.
- 18.
BGH, GRUR 1961, S. 466 – Gewinderollkopf.
- 19.
Oben unter Rn. 14 f.
- 20.
Das Haftungsrisiko einer Forschungsorganisation, die Auftragsforschung betreibt, wurde bereits dargestellt (Siehe Rn. 32). Die Gemeinnützigkeit einer Forschungsorganisation führt letztlich zu einer Risikoverlagerung von dem Anbieter zu dem Auftraggeber der F+E-Leistung. Die Forschungsorganisation kann aufgrund der mit ihrer Gemeinnützigkeit verbundenen, de facto sehr stark eingeschränkten Haftung letztlich nur wie die eigene F+E-Abteilung des industriellen Auftraggebers behandelt werden. Der industrielle Auftraggeber ist dagegen aufgrund der minimierten Haftung der Forschungsorganisation gezwungen, diese Risiken in technischer, finanzieller und nicht zuletzt in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen. Diese Risiken werden bei der Bemessung des Produktpreises berücksichtigt. Wenn dagegen der Auftraggeber selbst eine Forschungsorganisation ist, entsteht bzgl. der Haftung eine Pattsituation. Beide Forschungspartner lehnen in der Regel insbesondere die Freistellung von der Gefährdungshaftung wechselseitig aufgrund der genannten rechtlichen Gegebenheiten ab.
Literatur
M. Beaumart, Werkerfolgsrisiken in F+E-Verträgen, in F. Nicklisch (Hrsg.), Forschungs- und Entwicklungsverträge in Wissenschaft und Technik, 2004, S. 39 ff.
O. Gassmann, Management transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 1997
O. Gies, F+E-Verträge in der Raumfahrt - Risiko- und Claims-Management, in: F. Nicklisch (Hrsg.), Forschungs- und Entwicklungsverträge in Wissenschaft und Technik, 2004, S. 81 ff.
M. Groß, Der Lizenzvertrag, 9. Aufl. 2007
ders.,Forschungs- und Entwicklungsvertrag, 3. Aufl. 2009
M. Groß/O. Rohrer, Lizenzgebühren, 2. Aufl. 2008
N. Heide, Forschungsfreiheit im Innovationswettbewerb, 2008
V. Henke/A. von Falck/K. Haft/G. Jaekel/C. Lederer/M. Loschelder/M.-R McGuire/M. Viefhues/L. von Zumbusch, Der Einfluss der Mitinhaberschaft an Rechten des Geistigen Eigentums auf deren Verwertung, GRUR Int. 2007, S. 503 ff.
F.-J. Möffert, Der Forschungs- und Entwicklungsvertrag, 2. Aufl. 2001
F. Nicklisch (Hrsg.), Forschungs- und Entwicklungsverträge in Wissenschaft und Technik, 2004
J. Pagenberg/D. Beier, Lizenzverträge, 6. Aufl. 2008
H.-P. Rosenberger, Verträge über Forschung und Entwicklung, 2. Aufl. 2010
G. Sandberger, Gestaltungsfragen bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen, in: F. Nicklisch (Hrsg.), Forschungs- und Entwicklungsverträge in Wissenschaft und Technik, 2004, S. 17 ff.
E. Schäfer, Inhaber- und Verwertungsrechte an den Ergebnissen von Entwicklungs-/Forschungs-Kooperationen, in: F. Nicklisch (Hrsg.), Forschungs- und Entwicklungsverträge in Wissenschaft und Technik, 2004, S. 59 ff.
G. Spindler, Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen - Bilanz eines Forschungsprojekts -, ZKM 2007, S. 79 ff.
N. Schmeißer/M. Zirkel, Forschungs- und Entwicklungsverträge - Rechtliche Einordnung und vertragliche Gestaltung, MDR 2003, S. 849 ff.
G. Wiedemann (Hrsg.), Handbuch des Kartellrechts, 2. Aufl. 2008
W. Winzer, Forschungs- und Entwicklungsverträge, 2006.
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Groß, M. (2011). Forschungskooperationsverträge aus der Sicht der Forschungseinrichtung. In: Gärditz, K., Pahlow, L. (eds) Hochschulerfinderrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-05336-8_14
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