Zusammenfassung
Zentraler Begriff der rechtsgeschäftlichen Handlungen ist die Willenserklärung. Zurückgehend auf die Motive zum BGB versteht die allg. A. hierunter eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist, die deswegen eintritt, weil sie gewollt und von der Rechtsordnung anerkannt ist.1 Die Willenserklärung ist somit das Mittel, den inneren Willen, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen, nach außen kundzutun. Sie setzt sich danach aus einen subjektiven und einem objektiven Element zusammen. Zunächst muss ein innerer Wille (subjektiv) gebildet werden, der anschließend nach außen kundgegeben wird (objektiv).
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Literatur
Jahr, Geltung des Gewollten und Geltung des Nicht-Gewollten – Zu Grundfragen des Rechts empfangsbedürftiger Willenserklärungen, JuS 1989, 249
Kramer, Schweigen als Annahme eines Antrages, JURA 1984, 235
Lettl, Das kaufmännische Bestätigungsschreiben,JuS 2008, 849
Neuner, Was ist eine Willenserklärung, JuS 2007, 881
Petersen Der Tatbestand der Willenserklärung, JURA 2006, 178.
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Boemke, B., Ulrici, B. (2009). Die Willenserklärung. In: BGB Allgemeiner Teil. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-01610-3_5
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