Jeder Konflikt hat seine Zeit. Aktuell ist es der Streit um die Rechte an Daten, die vorwiegend im Rahmen von biomedizinischen, seltener in naturwissenschaftlichen Forschungsprojekten gewonnen werden. So jedenfalls die Erfahrungen aus den Kommissionen zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis, in denen derzeit vermehrt Fälle dieser Art zur Verhandlung anstehen. Dies verwundert. Doch möglicherweise verbirgt sich hinter dem Konflikt auch nur ein Scheingefecht. Denn sobald die gewonnenen Daten, um die oft bis aufs Messer gestritten wird, in Veröffentlichungen verarbeitet werden, gelten völlig andere Rechtsvorschriften, nämlich die des Urheberrechts. All dies ist bekannt und auch publiziert1. Nur zur Kenntnis genommen wird es offenbar erst, wenn es zu spät ist. Schon vor gut 25 Jahren hat Erwin Deutsch sich erstmals mit dem Thema der Eigentumsverhältnisse an Forschungsdaten am Beispiel multizentrischer Arzneimittelstudien befasst.2 Dass die Zeit hier nicht stehen geblieben ist, sollen die nachfolgenden Ausführungen belegen.
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Lippert, HD. (2009). Wem gehören Daten, die im Rahmen von Forschungsprojekten gewonnen werden?. In: Medizin und Haftung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-00612-8_22
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