Die Entwicklung Sloweniens als eines damaligen Bestandteils Jugoslawiens wurde von zahlreichen völkerrechtlichen Akten begleitet, die bis heute Einfluss auf seine Haltung zu wichtigen politischen Fragen der Gegenwart haben.1 Auch nach der Proklamierung der Selbständigkeit des Landes am 25. Juni 19912 stellte das Völkerrecht eine wichtige Grundlage der Existenz und eine bedeutsame Inspirationsquelle der Rechtsordnung des neuen Staates dar. Dies zeigte sich bereits an der Formulierung von Art. III der ,Grundlegenden Verfassungsurkunde über die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Slowenien“, 3 wonach „allen Personen im Gebiet der Republik Slowenien, ungeachtet ihrer nationalen Angehörigkeit, ohne jegliche Diskriminierung, in Einklang mit der Verfassung der Republik Slowenien und den geltenden völkerrechtlichen Verträgen der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ gewährleistet wurde.4 Unter den ersten Rechtsakten, die im Zusammenhang mit der Verfassungsurkunde verabschiedet wurden, war auch das Gesetz über die auswärtigen Angelegenheiten.
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, . (2009). Die Republik Slowenien. In: Von der Transformation zur Kooperationsoffenheit?. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 206. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-00411-7_5
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