Allein in Deutschland wurden bisher insgesamt über 79.000 Organe transplantiert1. Kam zu Beginn lediglich die Übertragung weniger Organe, wie z. B. von Augenhornhaut oder Gehörknöchelchen in Betracht, erfolgte in der Bundesrepublik bereits 1963 die erste Transplantation einer Niere. Der technische Fortschritt führte zu einer Steigerung der medizinischen Möglichkeiten. Inzwischen werden längst Leber, Herzen, Bauchspeicheldrüsen und Lungen erfolgreich transplantiert. Dabei haben sich die Verträglichkeits- und Funktionsraten der übertragenen Organe ebenfalls kontinuierlich verbessert. Wie abzusehen ist, wird sich dies fortsetzen. Leider steht den sich positiv entwickelnden medizinischen Transplantationsmethoden schon von Anfang an ein eklatanter Mangel gespendeter Organe gegenüber. So warten derzeit in Deutschland jährlich bereits allein ca. 10.000 Menschen auf eine Niere2. Verfügbar waren stattdessen beispielsweise im Jahr 2005 insgesamt nur 4.377, davon 3.777 postmortal gespendete Transplantate3. Diese Knappheit führt zu langen Wartezeiten bis für die Bedürftigen ein geeignetes Organ zur Verfügung steht. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Wartezeit aktuell fünf Jahre4. Besonders für die betroffenen Herz- oder Lungenpatienten ist diese Knappheit oftmals gleichbedeutend mit ihrem Tod, da sie den Wartezeitraum nicht überleben. Die übrigen müssen mit jahrelangen, erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auskommen. Die Spendebereitschaft in Deutschland bei der postmortalen Spende stagnierte lange Zeit bzw. war teilweise sogar leicht rückläufig5. Inzwischen steigt die Zahl gespendeter Organe in Deutschland wieder leicht an6. Die Anzahl der wartenden Patienten steigt hingegen stetig. In ihrem Jahresbericht 2000 schätzte die Deutsche Stiftung Organtransplantation die deutsche Transplantationsmedizin als „weit davon entfernt“ ein, den Bedarf an Transplantaten befriedigen zu können7. Nicht zuletzt daraus ergibt sich ein nicht unbedeutender Anreiz zur Nachfrage von Spenderorganen im Ausland8, was in rechtlicher Hinsicht zur Beachtung der zusätzlichen Rechtsfragen des Kollisionsrechts zwingt. Deren Darstellung und Beantwortung soll Ziel dieser Arbeit sein.
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Nagel, M. (2009). Einleitung und Problemaufriss. In: Organtransplantation und Internationales Privatrecht. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-92253-7_1
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