Zusammenfassung
Der Aufsichtsrat ist ein zusätzliches Organ der Gesellschaft, das zwischen den Geschäftsführern als dem Vertretungsorgan auf der einen Seite und den Gesellschaftern auf der anderen Seite steht. Wesensmerkmal des Aufsichtsrats ist die Überwachungsfunktion gegenüber dem Vertretungsorgan. Die GmbH muss grund sätz lich keinen Aufsichtsrat bilden, anders als eine Aktiengesellschaft. Bei Über schreiten bestimmter Arbeitnehmerzahlen ist eine GmbH nach den mitbestim mungsrechtlichen Gesetzen zur Bildung eines Aufsichtsrats verpflichtet; zum obligatorischen Aufsichtsrat vgl. Abschn. 7.2. Das Gegenstück dazu ist der fakultative Aufsichtsrat , der bei einer mitbestimmungsfreien GmbH aufgrund einer entsprechenden Regelung des Gesellschaftsvertrages bestellt wird. Die Gesellschafter können anstelle eines Aufsichtsrats oder neben diesem einen Beirat schaffen und ihm bestimmte Aufgaben übertragen (s. dazu Abschn. 7.3).
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© 2009 Springer-Verlag Berlin Heidelberg, korrigierter Nachdruck
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Verspay, HP. (2009). Aufsichtsrat, Beirat. In: GmbH-Handbuch für den Mittelstand. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-88577-1_7
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