Zusammenfassung
Jedes Jahr erleiden Menschen so schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, dass sie länger als sechs Wochen in einem Zustand des Wachkomas verbleiben. Dieser Zustand wurde erstmalig von Gerstenbrand 1967 umfänglich wissenschaftlich untersucht. Der Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass bei diesen Menschen ihre Vitalfunktionen selbstständig funktionieren, sie in der Lage sind u.a. mittels der Veränderung der Atmung, des Pulsschlags oder des Blutdrucks ihr Befinden zum Ausdruck zu bringen, jedoch in allen alltäglichen Handlungen des Lebens vollständigen Unterstützungsbedarf haben. Besonders ihre Bewegungseinschränkungen und viele aus dieser Behinderung resultierenden Risiken erfordern einen umfänglichen Pflege- und Unterstützungsbedarf.
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Bienstein, C. (2009). Behinderungsbedingter Pflege- und Betreuungsaufwand am Beispiel von Menschen im Wachkoma. In: Arzthaftung - Mängel im Schadensausgleich?. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-87625-0_9
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