Zusammenfassung
Wie in Kapitel I erläutert, existiert für die Anteilseigner eines börsennotierten Unternehmens genau dann ein einheitlicher (kollektiver) subjektiver Grenzpreis für ein beliebiges Bewertungsobjekt, wenn Anreizkompatibilität zwischen ihnen besteht. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, bestehen grundsätzlich Interessenkonflikte zwischen Anteilseigern, die sich in unterschiedlichen subjektiven Grenzpreisen offenbaren. Für einen Teil der Anteilseigner kann dann der subjektive Grenzpreis höher sein als die Anschaffungsauszahlung, so dass ihr Erwartungsnutzen steigt, wenn das Bewertungsobjekt realisiert wird, und für andere niedriger, so dass sie einen Nachteil erzielen. Das Analoge gilt für den potenziellen Verkauf eines Bewertungsobjekts. Je mehr die individuellen Grenzpreise voneinander abweichen, desto mächtiger ist tendenziell die Menge jener Bewertungsobjekte, für die Interessenkonflikte bestehen.
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(2009). Preisbildung und Risikoteilung im Kapitalmarkt. In: Subjektive Investitionsbewertung, Marktbewertung und Risikoteilung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85273-5_4
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