Zusammenfassung
Mit dem Vertragsabschluss über die Herstellung und Errichtung einer verfahrenstechnischen Anlage werden, bildlich gesprochen, zugleich wesentliche Festlegungen zur „Geburt und zum weiteren Leben“ der Dokumentation getroffen.
Dabei sind die Interessen der beiden Vertragspartner unterschiedlich. Während der Auftraggeber (Betreiber) die Dokumentation vorwiegend bei der Durchführung und dem Nachweis eines sicheren, bestimmungsgemäßen und wirtschaftlichen Dauerbetriebs braucht, benötigt der Auftragnehmer (Anlagenbauer) sie insbesondere als Ausführungs- und Kontrollgrundlage während der Beschaffung und Errichtung der Anlage. Jeder Partner sieht die Dokumentation aus seinem Blickpunkt und somit verschieden. Grundsätzlich gilt das Sprichwort:
Abgeredet vor der Zeit, gibt nachher keinen Streit!
Insgesamt birgt die Dokumentationsschnittstelle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer viele Schwierigkeiten und Konflikte in sich.
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(2008). Beachtung der Dokumentation im Anlagenvertrag und beim Projektmanagement. In: Dokumentation verfahrenstechnischer Anlagen. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-85124-0_4
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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