Auszug
Im Folgenden werden die Kriterien „Geschichte“ und „Sprache“, die in Verbindung mit dem Begriff der Homogenität häufig genannt werden und in deren Verwendung sich zahlreiche der im dritten Kapitel beschriebenen, dem Begriff der Homogenität zugeschriebenen Wirkungen wieder finden, ausführlich dargestellt und kritisch reflektiert.
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Literatur
Kirchhof, Europäische Einigung und der Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (Fn. 128), 63, 65 f., 79, spricht von „Eigenständigkeit“: „Die europäischen Staaten der Gegenwart […] bewahren aber ihre Eigenständigkeit in […] der kulturellen Gemeinsamkeit von […] geschichtlicher Erfahrung“. Der zitierte Text ist weitgehend identisch mit dem Beitrag von P. Kirchhof, Der deutsche Staat im Prozess der europäischen Integration, in: Isensee/ Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. VII, 1992, § 183.
Kirchhof, Europäische Einigung und der Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (Fn. 128), 63, 64.
Kirchhof, Der demokratische Rechtsstaat (Fn. 48), § 221 Rn. 14 und 15.
Schmitt, Verfassungslehre (Fn. 140), 231.
A. Augustin, Das Volk der Europäischen Union, 2000, 135. Ähnlich Herzog, Allgemeine Staatslehre (Fn. 245), 42 und 43: „die gemeinsame Geschichte“.
Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 135.
Herzog, Allgemeine Staatslehre (Fn. 245), 82.
Herzog, ebd., 43 und 82.
Isensee, Abschied der Demokratie vom Demos (Fn. 20), 705, 710.
Zutreffend schreibt Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 135, dass Kennzeichen der Geschichtsgemeinschaft „die allen gemeinsame Geschichte sein [soll], die auch als allen gemeinsame Geschichte angesehen und überliefert wird.“ Augustin ist insofern eine Ausnahme, als sie den Begriff der Geschichtsgemeinschaft näher analysiert und auf mögliche Einwände hinweist, ebd., 135–138. Allerdings unterstellt auch Augustin die Plausibilität des Begriffs, um im weiteren Verlauf ihrer Arbeit zu prüfen, ob eine Geschichtsgemeinschaft auf europäischer Ebene gegeben ist.
J. S. Mill, Betrachtungen über Repräsentativ-Regierung, 1873, zitiert nach S. Dellavalle, Für einen normativen Begriff von Europa, in: v. Bogdandy (Hrsg.), Die europäische Option, 1993, 237, 251.
E. Renan, Qu’est-ce qu’une nation?, deutsche Übersetzung in: Jeismann/ Ritter (Hrsg.), Grenzfälle, 1993, 307 und 308.
Herzog, Allgemeine Staatslehre (Fn. 245), 41 f.
Kirchhof, Der demokratische Rechtsstaat (Fn. 48), § 221 Rn. 14 und 15.
Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 135.
Schmitt, Verfassungslehre (Fn. 140), 231.
Schmitz, Integration in der Supranationalen Union (Fn. 18), 33.
Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip (Fn. 129), § 22 passim.
Isensee, Abschied der Demokratie vom Demos (Fn. 20), 705, 708.
Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip (Fn. 129), § 22 Rn. 64.
Isensee, Nachwort (Fn. 122), 103, 122 f.
Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip (Fn. 129), § 22 Rn. 48; Kirchhof, Europäische Einigung und der Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (Fn. 128), 63, 81 f.
Isensee, Nachwort (Fn. 122), 103, 122 f.
Isensee, Abschied der Demokratie vom Demos (Fn. 20), 705, 708.
Isensee, Nachwort (Fn. 122), 103, 122 f.
Außerhalb der Verfassungslehre wird die einheitsbildende und demokratietheoretische Bedeutung einer gemeinsamen Geschichte besonders deutlich hervorgehoben von C. Offe, Demokratie und Wohlfahrtsstaat, in: Streeck (Hrsg.), Internationale Wirtschaft, nationale Demokratie, 1998, 99, 101 und 102. Offe zufolge geschieht „die Selbstanerkennung eines Volkes als demos […] im empirischen Bezugsrahmen […] einer Geschichte […], die als ≫uns alle betreffend≪ gedeutet wird — als ein Fundus von positiven und negativen Traditionen und historischen Akteuren, deren Aneignung die faktische ≫Eigenheit≪ derjenigen ausmacht, die sich dann normativ gegenseitig als zum selben ≫demos≪ gehörig anerkennen.“ Es sei, so Offe, gerade die „geteilte Anerkennung der gemeinsamen Geschichte und ihrer Bedeutung“, die als „unerlässliche[r] Katalysator für das Zustandekommen einer politischen Gemeinschaft“ fungiere, während eine „scharfe ≫geschichtspolitische≪ Polarisierung dagegen […] ein entscheidendes Hindernis auf dem Weg zur Ausbildung einer politischen Gemeinschaft (oder ≫Republik≪)“ bilde.
Grawert, Der Deutschen supranationaler Nationalstaat (Fn. 82), 125, 132.
Kirchhof, Europäische Einigung und der Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (Fn. 128), 63, 92 und 93.
W. Kahl, Montesquieu, Staat und Europa,JöR 45 (1997), 11, 27.
Kirchhof, Der Verfassungsstaat und seine Mitgliedschaft in der EU (Fn. 311), 201, 207.
Prägnant formuliert findet sich die beschriebene Argumentation vor allem in Kirchhof, Europäische Einigung und der Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (Fn. 128), 63, passim. Siehe aber auch ders., Der Verfassungsstaat und seine Mitgliedschaft in der EU (Fn. 311), 201, 207.
Hierzu R. Schulze (Hrsg.), Europäische Rechts-und Verfassungsgeschichte, 1991; ders., Un nouveau domain de recherche en Allemagne: l’histoire du droit européean, Revue du droit francais et étranger 1992, 29–48. Erste Lehrbücher zur europäischen Rechtsgeschichte sind bereits auf dem Markt: H. Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 1999 (erstmals erschienen im Jahre 1992).
Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 137. Siehe auch Speth, Europäische Geschichtsbilder heute (Fn. 387), 159–175, vor allem 165: „Europa braucht eine Vergangenheit, um eine Zukunft zu haben, so könnte man das Anliegen der Historiker, die eine europäische Geschichte schreiben wollen, zusammenfassen.“
R. Hettlage, Euro-Visionen, in: ders./Deger/ Wagner (Hrsg.), Kollektive Identität in Krisen, 1997, 320, 327.
So ausdrücklich Kahl, Montesquieu, Staat und Europa (Fn. 518), 11, 27. Weiler, Europe’s Dark Legacy (Fn. 42), 389, 394 f., spricht von einer “integration of european history”.
Hierzu F. Pingel, Befunde und Perspektiven — eine Zusammenfassung, in: Wagner ders. (Hrsg.), Macht Europa Schule?, 1995, 263–293. Für Frankreich, siehe die desillusionierende, weil die starke nationale Ausrichtung französischer Geschichtsschulbücher nachweisende Studie von S. Citron, Le mythe nationale, 1991.
Böckenförde, Welchen Weg geht Europa? (Fn. 106), 50, Fn. 79. Hierzu auch Smith, National Identity and the idea of European unity (Fn. 285), 55, 72 und 73.
F. Delouche (Hrsg.), Das europäische Geschichtsbuch, 2001.
U. Liebert, Transformationen europäischen Regierens, in: Klein u.a. (Hrsg.), Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, 2003, 75, 80. Dort auch weitere Ausführungen zur Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 und zum sog. Bologna-Prozess sowie seiner Bedeutung für die Vermittlung europäischer Geschichte.
D. Simon, Wie weit reicht Europa?, in: Tinnefeld/ Philipps/ Heil (Hrsg.), Informationsgesellschaft und Rechtskultur in Europa, 1995, 23, 31. Siehe auch den aus Seminaren am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz hervorgegangene Sammelband von Joerges/Ghaleigh (Fn. 42), der die dunklen Seiten europäischer Geschichte beleuchtet.
Speth, Europäische Geschichtsbilder heute (Fn. 387), 159, 168.
Zur Verortung und Verankerung Europas im Mittelalter P. Segl, Europas Grundlegung im Mittelalter, in: Schlumberger/Philipps/ Heil ders. (Hrsg.), Europa — aber was ist es?, 1994, 21, 43. Aufgrund der lückenhaften oder noch fehlenden Forschungserkenntnisse sehr viel vorsichtiger gegenüber der Behauptung unmittelbarer Kontinuitäten B. Schneidmüller, Die mittelalterlichen Konstruktionen Europas, in: Duchhardt/Kunz (Hrsg.), „Europäische Geschichte“ als historiographisches Problem, 1997, 5–24, vor allem 9, 13 ff. und 17 ff.; Schulze, Staat und Nation in der europäischen Geschichte (Fn. 332), 22 ff.
Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 136.
Isensee, Europäische Union — Mitgliedstaaten (Fn. 96), 71, 97. Das „zuerst bei Herodot auftretende Motiv, Europa kontra Asien,“ so R. Schröder, Europa-was ist das?, ZRph 2003, 26, 26 f., durchzieht „die Geschichte Europas, teils berechtigt, teils unberechtigt-missbräuchlich“.
Isensee, Nachwort (Fn. 122), 103, 126.
F. R. Pfetsch, Die Problematik der europäischen Identität, Aus Politik und Zeitgeschichte B 25-26/1998, 3, 8 und 9.
Pfetsch, Die Problematik der europäischen Identität ebd. So auch Schröder, Europa — was ist das? (Fn. 534), 26, 2. Siehe schließlich auch Weiler, Europe’s Dark Legacy (Fn. 42), 389, 396, der feststellt, dass “[t]he Dark Years are an important part of our historical legacy, an indispensable element in European memory. Europe is the appropriate custodian of that memory for without it, it makes so much less sense. And Europe most certainly should not be seen as an agent of amnesia.”
R. Girault, Das Europa der Historiker, in: Hudemann/ Kaelble/ Schwabe (Hrsg.), Europa im Blick der Historiker, 1995, 55, 79.
Kielmansegg, Lässt sich die Europäische Gemeinschaft demokratisch verfassen? (Fn. 99), 23, 27 ff.; ders., Integration und Demokratie (Fn. 92), 47, 56 f.
Offe, Demokratie und Wohlfahrtsstaat (Fn. 515), 99, 120.
B. Giesen, Intellektuelle, Politiker und Experten, in: Schäfers (Hrsg.), Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa, 1993, 492, 495. Auf die fehlenden Bezugspunkte für die Erinnerung einer europäischen Geschichte weist auch Smith, National Identity and the idea of European unity (Fn. 285), 55, 73, hin: “There is no European analogue to Bastille or Armistic Day, no European ceremony for the fallen in battle, no European shrine of kings or saints.”
M. Stolleis, Das europäische Haus und seine Verfassung, KritV 1995, 275, 294.
H.-U. Wehler, Aus der Geschichte lernen?, 1988, 12.
Stolleis, Das europäische Haus und seine Verfassung (Fn. 543), 275, 294. Zur Bedeutung von Geschichte in kollektiven Erinnerungs-und Selbstverständigungsdiskursen, siehe die Beiträge in: Rüsen (Hrsg.), Die Vielfalt der Kulturen, 1998, sowie Assmann, Das kulturelle Gedächtnis (Fn. 384).
D. Langewiesche, Geschichte als politisches Argument, Saeculum 43 (1992), 36, 36. Eine ganz ähnliche Aussage, allerdings aus dem juristischen Diskurs, bei Grawert, Der Deutschen supranationaler Nationalstaat (Fn. 82), 125, 132.
E. Wolfrum, Geschichtspolitik und deutsche Frage, Geschichte und Gesellschaft 24 (1998), 382, 382.
Speth, Europäische Geschichtsbilder heute (Fn. 387), 159–175; G. Sandner, Hegemonie und Erinnerung, ÖZP 30 (2001), 5–17. Die Interdependenzen zwischen Geschichte und Geschichtsbildern einerseits und ihrer Bedeutung für Selbstverständigungsdiskurse sowie die Emergenz kollektiver Identität andererseits wird deutlich, wenn man sich für Deutschland etwa an die sog. „FischerKontroverse“, den „Historikerstreit“ oder die „Goldhagen-Debatte“ erinnert. Erstere, in deren Zentrum die Frage der Schuld am Ausbrechen des Ersten Weltkrieges stand, wurde durch das Erscheinen von Fritz Fischers „Griff nach der Weltmacht“ im Jahre 1961 ausgelöst. Hierzu W. Jäger, Historische Forschung und politische Kultur in Deutschland, 1984; Ch. Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit, 1997, 61 und 100 ff. Zum Historikerstreit, in dem in den achtziger Jahren erbittert über das Verhältnis der Deutschen zur nationalsozialistischen Vergangenheit und der in diesem Kontext gefangenen Rolle des Historikers gestritten wurde, siehe nur die Sammlung der wichtigsten Beiträge in: Augstein/Bracher/Broszat (Hrsg.), „Historikerstreit“, 1995. Zur Debatte um Daniel Jonah Goldhagens Buch „Hitlers willige Vollstrecker“ siehe Heil/Erb (Hrsg.), Geschichtswissenschaft und Öffentlichkeit, 1998; Schoeps (Hrsg.), Ein Volk von Mördern?, 1997. Siehe schließlich auch die eindrucksvolle Darstellung der verschiedenen Geschichtsbilder in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 bei E. Wolfrum, Geschichtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1989, in: Bock/Wolfrum (Fn. 387), 55, 60–76.
So der Historiker W. J. Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis, in: Koselleck/ Mommsen/ Rüsen (Hrsg.), Objektivität und Parteilichkeit in der Geschichtswissenschaft, 1977, 441, 443.
Wehler, Aus der Geschichte lernen? (Fn. 544), 19 f.; Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 22 ff.
So F. Jaeger/ J. Rüsen, Geschichte des Historismus, 1992, 38, 73, 81 ff, ausdrücklich bezogen auf Leopold von Ranke.
Ricoeur, Zwischen Gedächtnis und Geschichte (Fn. 552), 3, 6. Zur Bedeutung des Empirismus für die Entstehung von Geschichte als Wissenschaft Ch. Simon, Historiographie, 1996, 164 ff. und 187 ff.; Jaeger/Rüsen, Geschichte des Historismus (Fn. 551), 34 ff.
Dies., ebd., 147, dort, 30 ff. und 47 ff., auch zur Bedeutung der idealistischen Geschichtsphilosophie für die Entstehung des Historismus.
R. Koselleck, Standortbestimmung und Zeitlichkeit, in: ders./Mommsen/ Rüsen (Hrsg.), Objektivität und Parteilichkeit in der Geschichtswissenschaft, 1977, 17, 19.
So die bereits von Lukian, Wie man Geschichte schreiben soll, Kap. 51, formulierte und häufig wiederholte Metapher vom Historiker als Spiegel des Vergangenen, zitiert nach Koselleck, Standortbestimmung und Zeitlichkeit (Fn. 554), 17, 20. Koselleck sieht in der Spiegel-Metapher eine „häufige Variante der erkenntnistheoretischen Unbekümmertheit.
So in seiner im Jahre 1824 geschriebenen „Geschichte der romanischen und germanischen Völker von 1494 bis 1514“, Sämtliche Werke, Bd. 33/34, Leipzig 1874, VII (Einleitung zur 1. Ausgabe von 1824). Das vollständige Zitat lautet: „Man hat der Historie das Amt, die Vergangenheit zu richten, die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, beigemessen: so hoher Ämter unterwindet sich gegenwärtiger Versuch nicht: er will bloß zeigen, wie es eigentlich gewesen.“ Später formulierte L. v. Ranke, Englische Geschichte, Bd. 2, Berlin 1860, 3 (Einleitung zum Buch 5): „Ich wünschte mein Selbst gleichsam auszulöschen, und nur die Dinge reden, die mächtigen Kräfte erscheinen zu lassen“. Zu „Rankes Begriff der historischen Objektivität“, siehe den gleichnamigen Aufsatz von R. Viehaus, in: Koselleck/Mommsen/Rüsen, (Hrsg.), Objektivität und Parteilichkeit in der Geschichtswissenschaft, 1977, 63–76. Zu Rankes Arbeiten mit Quellen, Archiven und Bibliotheken und seiner Bedeutung für „eine neue Vorgehensweise, die auf einer neuen Art Forschung basierte und in einer neuen Form der Dokumentation zutage trat“ A. Grafton, Die tragischen Ursprünge der deutschen Fußnote, 1998, 48 ff.
L.v. Ranke, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd. 1, Leipzig 1881, X (Vorrede).
R.-M. Kiesow, Auf der Suche nach der verlorenen Wahrheit, in: /Mommsen/ Rüsen ders./Simon (Hrsg.), Auf der Suche nach der verlorenen Wahrheit, 7, 8. Während H.-D. Kittsteiner, Die Krisis der Historiker-Zunft, 71, 79, im gleichen Band festhält: „Die Angst geht um, dass sich die Geschichtswissenschaft in „Literatur“ auflöse, weil außerhalb des „Textes“ oder der „Sprache“ mit ihrem unendlichen Spiel von Bedeutungen keine hinter ihr liegende „Realität“ existiere“, spricht M. Stolleis, Rechtsgeschichte als Kunstprodukt, 1997, 5, von der „Literarisierung von Wissenschaften, die ihr Objektivitätsideal nicht mehr verteidigen“.
Überblicke zum linguistic turn in der Geschichtswissenschaft, finden sich bei Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 127 ff. (Kap. VIII); Simon, Historiographie (Fn. 552), 276 ff. Sehr oberflächlich und stellenweise polemisch H.-U. Wehler, Historisches Denken am Ende des 20. Jahrhunderts, 2001, 63 ff. Zu den unterschiedlichen Vorstellungen von Objektivität innerhalb der Geschichtswissenschaft A. Megill, Four senses of objectivity, in: ders., (Hrsg.) Rethinking objectivity, 1994, 1–21, der zwischen „absoluter“, „disziplinärer“, „dialektischer“ und „prozeduraler“ Objektivität differenziert. Hierzu auch M. Bevir, Objectivity in History, History and Theory 33 (1994), 328–345.
Siehe vor allem H. White, Metahistory, 1991; ders., Die Bedeutung der Form, 1990; ders., The fictions of factual representation, in: Tropics of discourse, 1978, 121–134, besonders 127 f, wo White festhält, dass “there is no such thing as a single correct original discription of anything, on the basis of which an interpretation of that thing can subsequently be brought to bear.” In Metahistory, ebd., 60 f., konstatiert White schon für das 19. Jahrhundert: „Die ungehemmte Entfaltung einer Vielzahl gleichermaßen umfassender und einleuchtender, jedoch einander wechselseitig ausschließender Panoramen derselben Ereignisse genügte, um das Vertrauen in den Anspruch der Geschichtsschreibung auf ‚Objektivität‘, ‚Wissenschaftlichkeit ‘und ‚Realismus ‘zu erschüttern.“ Die Krise des Historismus, so White weiter, spiegele sich bereits im Werk Jacob Burckhardts, „das von einem deutlich ästhetizistischen Geist geprägt ist, einen skeptischen Standpunkt und eine zynische Haltung vertritt und jede Bemühung, die ‚wahre ‘Natur der Dinge in Erfahrung zu bringen, in Zweifel zieht.“ Kritisch zu Hayden White und seinen Thesen O. G. Oexle, Sehnsucht nach Klio, Rechtshistorisches Journal 11 (1992), 1–18; G. Walther, Fernes Kampfgetümmel, Rechtshistorisches Journal 11 (1992), 19–40.
Zum narrativen Charakter der Geschichtswissenschaft, siehe auch R. Chartier, Zeit der Zweifel, Neue Rundschau 105 (1994), 9, 12 und 17, der von der „berechtigten Feststellung, Geschichtsschreibung sei stets Erzählung, mit denselben Formeln wie die imaginären Erzählungen komponiert“, spricht. Für Stolleis, Rechtsgeschichte als Kunstprodukt (Fn. 558), 15 und 16, sind „Geschichtsschreiber und Geschichtenerzähler […] Geschwister im Geiste“ und ist „der Historiker nur eine gelehrte und sich auf ältere Texte und Zeichen stützenden Spezies der Gattung ≫Dichter/Schriftsteller≪“. Die „Nähe des historischen Diskurses zur Erzählung“ hebt schließlich auch Ricoeur, Zwischen Gedächtnis und Geschichte (Fn. 552), 3, hervor.
Simon, Historiographie (Fn. 552), 280. Stolleis, Rechtsgeschichte als Kunstprodukt (Fn. 558), 16, spricht etwas zurückhaltender von einem „changierende[n] Grenzbereich zwischen gesicherter Geschichtsschreibung und frei erfundener Dichtung“.
Chartier, Zeit der Zweifel (Fn. 561), 9, 13 f.: Die „historiographischen Operationen sind von nun an ohne Objekt“. Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 177, spricht von der „Substituierung der Wirklichkeit durch ihre (Re-)Präsentation in Texten“.
Kittsteiner, Die Krisis der Historiker-Zunft (Fn. 558), 71, 79.
Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 165.
Stolleis, Rechtsgeschichte als Kunstprodukt (Fn. 558), 19. Als Beispiele für jene methodischen Postulate nennt Stolleis: „Widerspruchsfreiheit, Trennung von Bericht und Bewertung, Trennung zwischen Quelle und eigener Darstellung, Quellen-und Urkundenkritik zur Ermittlung der ≫besten≪ Quelle“.
Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 185.
Auf die Bedeutung disziplinierter Kommunikationsgemeinschaften stellen auch ab Ricoeur, Zwischen Gedächtnis und Geschichte (Fn. 552), 3, 9; Chartier, Zeit der Zweifel (Fn. 561), 9, 17, der neben der Abhängigkeit des Historikers „von den Wissenschaftlichkeitskriterien sowie den technischen Verfahren seines eigenen ≫Metiers≪“ noch die Abhängigkeit „von den Archiven, mithin von der Vergangenheit, deren Spur das Archiv ist“, nennt.
H.-W. Hedinger, Standortgebundenheit historischer Erkenntnis?, in: Koselleck/ Mommsen/ Rüsen (Hrsg.), Objektivität und Parteilichkeit in der Geschichtswissenschaft, 1977, 362, 385.
Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 31 und 153, will „das klassische Streben nach Objektivität so auffassen, dass das Forschungsobjekt „adäquat“ bzw. angemessen wiedergegeben werden soll“ bzw. sich Wahrheit „aus der Adäquatheit der Referenz“ ergibt, jedoch nicht ohne im Anschluss sogleich zuzugeben, dass „leicht Uneinigkeit darüber entstehen [kann], was eine adäquate Wiedergabe ist.“ Ähnlich, wenn auch kryptischer formuliert, schreibt Koselleck, Standortbestimmung und Zeitlichkeit (Fn. 554), 17, 28: „Denn der Quellenbefund vergangener Geschehnisse zeigt eine Widerständigkeit und behält sein Eigengewicht, das nicht ex-post durch Parteinahme für oder gegen beliebig verschiebbar ist. Wohl aber können Quellen durch verschiedene Einblicknahmen Verschiedenes zu erkennen geben.“
Koselleck, ebd., 17, 45 f.
Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 29.
Lorenz, ebd., 42. Lorenz beschreibt die Schwierigkeiten, die auf der Ebene der sprachlichen Darstellung des Beobachteten entstehen, am Beispiel der „Hinrichtung“ bzw. „Ermordung“ von „Ludwig XVI“ bzw. „Bürger Capet“. Während der Royalist formuliert: „Heute wurde König Ludwig vom Pöbel ermordet“, notiert der Revolutionär in seinem Tagebuch: „Bürger Capet wurde heute vom Henker hingerichtet“, ebd. 28 f. Ohne Bezug auf ein konkretes historisches Ereignis, siehe auch Stolleis, Rechtsgeschichte als Kunstprodukt (Fn. 558), 14 f.; Hedinger, Standortgebundenheit historischer Erkenntnis? (Fn. 569), 362, 366; Simon, Historiographie (Fn. 552), 13 und 279, demzufolge „Aussagen über Vergangenes […] in der Struktur unseres Sprechens selbst präformiert“ sind und die „Sprache nicht Spiegel der Wirklichkeit ist, sondern ein Baukasten zu ihrer ‚Rekonstruktion ‘oder ‚Repräsentation‘“.
H. M. Baumgartner, Die subjektiven Voraussetzungen der Historie und der Sinn von Parteilichkeit, in: Koselleck/ Mommsen/ Rüsen (Hrsg.), Objektivität und Parteilichkeit in der Geschichtswissenschaft, 1977, 425, 430.
Hierzu Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis (Fn. 549), 441, 463.
Ein gutes Beispiel für die Vielfalt der Geschichten und die Pluralität der vielen Lesarten der Geschichte ist die beeindruckende Darstellung der parlamentarischen Debatte über die sog. „Ostverträge“ vom 22. März 1972, bei H. Schulze, Kleine deutsche Geschichte, 1996, 253 f., der die Debatte wie folgt zusammenfasst: „Man redete von mehreren möglichen deutschen Zukünften und deshalb auch von mehreren deutschen Vergangenheiten.“ Ebenfalls sehr aufschlussreich, die Analyse der Reden der deutschen Bundespräsidenten und der darin enthaltenen Geschichtsbilder von Langewiesche, Geschichte als politisches Argument (Fn. 546), 36–53.
Koselleck, Standortbestimmung und Zeitlichkeit (Fn. 554), 17, 19 und 27; Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis (Fn. 549), 441, 445.
Ausführlich zum Kausalitätsproblem in der Geschichtswissenschaft Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), Kapitel IX, X und XI. N. Luhmann, Ideengeschichten in soziologischer Perspektive, in: Matthes (Hrsg.), Lebenswelt und soziale Probleme, 1981, 49, 49 f., stellt zum Kausalitätsproblem fest: „Die Schwierigkeiten und Hindernisse multiplizieren sich, wenn man Zusammenhänge oder gar Einflüsse tracieren will“ und er fragt: „Wie kann man das, was faktisch gelaufen ist, wie kann man vor allem für jeden Einzelpunkt die Auswahl aus der Vielzahl der Möglichkeiten erklären?“
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis von N. Luhmann, Evolution und Geschichte, in: Mommsen/ Rüsen ders., Soziologische Aufklärung Bd. 2, 1994, 150, 151, dass Prozesstheorien, in denen der vorige historische Zustand Ursache für den nächsten ist, darüber hinaus zu einem unlösbaren Problem für die historische Forschung führen: „Prozeßtheorien sind selbstreferentiell gebaut insofern, als sie zur Erklärung des Späteren auf Früheres verweisen und dies Frühere, wenn sie es einerseits erklären wollen, wiederum auf Früheres zurückführen müssen, um schließlich bei einem Anfang zu enden, der als Grund und Bedingung der Möglichkeit des Prozesses fungiert“. Dies führt, so Luhmann weiter, in eine „unlösbare Abschlußproblematik, weil ihr [der historischen Forschung, F.H.] die zeitliche Lokalisierung von Anfängen nicht gelingen kann“.
Luhmann, Ideengeschichten in soziologischer Perspektive (Fn. 578), 49, 50: „Wenn wir überhaupt der Versuchung einer kausal orientierten Analyse nachgeben […], geraten wir in eine Art von Komplexität, die sich nicht mehr nachvollziehen lässt.“
Wehler, Historisches Denken am Ende des 20. Jahrhunderts (Fn. 559), 16 f. und 11 f., demzufolge „die erdrückende Mehrheit der ominösen Tatsachen erst auf der Grundlage einer komplizierten theoretischen Vorarbeit konstruiert wird, mithin eine von Theorie und Fragestellung abhängige Konstruktionsleistung […] darstellt“.
Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis (Fn. 549), 441, 445 mit Fn. 11. Ein gutes Beispiel hierfür ist der bei der Erforschung des Nationalsozialismus entbrannte Streit zwischen der sog. „intentionalistischen“ Methode, die historische Ereignisse durch Betrachtung der Absichten und Motive der Beteiligten zu erklären sucht und den Holocaust als die stufenweise Realisierung eines in den Köpfen der nationalsozialistischen Elite frühzeitig entwickelten Plans betrachtet und der sog. „strukturalistischen“ oder „funktionalistischen“ Methode, die politische und soziale Strukturen in den Blick nimmt und die Ermordung der europäischen Juden vor allem durch eine komplexe Vernetzung von Einzelentscheidungen verursacht sieht. Für die intentionalistische Sichtweise stehen vor allem die Namen Andreas Hillgruber, Eberhard Jäckel, Karl Dietrich Bracher und Hermann Graml, die strukturalistische bzw. funktionalistische Forschungsrichtung ist maßgeblich mit den Namen Martin Broszat und Hans Mommsen verbunden.
N. Luhmann, Kultur als historischer Begriff, in: Mommsen/ Rüsen ders., Gesellschaftsstruktur und Semantik, Bd. 4, 1995, 31, 44.
Luhmann, Ideengeschichten in soziologischer Perspektive (Fn. 578), 49 f.
Luhmann, Das Recht der Gesellschaft (Fn. 49), 118. Ohne Rückgriff auf systemtheoretische Begrifflichkeiten hat Assmann, Das kulturelle Gedächtnis (Fn. 384), 48, in ganz ähnlicher Weise formuliert: „Vergangenheit […] ist eine soziale Konstruktion, deren Beschaffenheit sich aus den Sinnbedürfnissen und Bezugsrahmen der jeweiligen Gegenwarten […] ergibt.“
E. J. Hobsbawm, Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780, 1991; ders./T. O. Ranger, The Invention of Tradition, 1983; E. Gellner, Nationalismus, Kultur und Macht, 1999; ders., Nationalismus und Moderne (Fn. 386); B. Anderson, Die Erfindung der Nation, 1993; Schulze, Staat und Nation in der europäischen Geschichte (Fn. 332); ders., Die Wiederkehr Europas, 1990; ders., Gibt es überhaupt eine deutsche Geschichte?, 1998; ders., Kleine deutsche Geschichte (Fn. 576); Langewiesche, Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa (Fn. 309). Wichtige Erkenntnisse in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten konnten die im Kontext des von der DFG geförderten Sonderforschungsbereichs „Die Entstehung der europäischen Nationen im Mittelalter“ entstandenen Arbeiten bringen. Siehe mit weiteren Nachweisen nur J. Ehlers, Die deutsche Nation des Mittelalters als Gegenstand der Forschung, in: ders. (Hrsg.), Ansätze und Diskontinuität deutscher Nationbildung im Mittelalter, 1989, 11–58; ders., Mittelalterliche Voraussetzungen für nationale Identität in der Neuzeit, in: Giesen (Hrsg.), Nationale und kulturelle Identität, 1991, 77–99.
Münkler, Die Nation als Modell politischer Ordnung, Staatswissenschaft und Staatspraxis (Fn. 332), 367, 373 f. Zur Bedeutung der aufstrebenden bürgerlichen Eliten für die Herausbildung eines nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls und die Entwicklung des deutschen Nationalstaates Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1, 512; ders., Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2 (beide Fn. 308), 402 ff.; O. Dann, Nation und Nationalismus in Deutschland 1770–1990, 1994, 34 ff. Zur Bedeutung eines sich ausdifferenzierenden Literatursystems für diese Prozesse M. Lauermann, Der Nationalstaat — Ein Oxymoron, in: Gebhardt/Schmalz-Bruns (Fn. 45), 33, 45 f.; Brubaker, Einwanderung und Nationalstaat in Frankreich und Deutschland (Fn. 41), 1, 17 f., 21 f. Die überragende Bedeutung der bürgerlichen Schichten im Entstehungsprozess des deutschen Nationalstaates wird besonders deutlich, wenn B. Giesen/K. Junge/Ch. Kritschgau, Vom Patriotismus zum völkischen Denken, in: Berding (Hrsg.), Nationales Bewußtsein und kollektive Identität, 1994, 345, 347, festhalten, dass die „Soziologie der nationalen Identität […] im deutschen Falle auf eine Soziologie der Intellektuellen angewiesen“ ist und „entscheidende Hinweise aus der Analyse der besonderen lebenspraktischen Probleme dieser Intellektuellen, ihrem Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und den besonderen institutionellen Formen der Kommunikation und des Diskurses innerhalb dieser Intellektuellengruppe“ gewinnt.
Münkler, Die Nation als Modell politischer Ordnung, Staatswissenschaft und Staatspraxis (Fn. 332), 367, 373 ff.: „Statt über die Ressourcen und Symbole der Macht […], verfügen sie über die Macht der Symbole und Narrationen.“ Ähnlich Habermas, Der europäische Nationalstaat (Fn. 63), 128, 134.
So P. Geary, Europäische Völker im frühen Mittelalter, 2002, 46, speziell zur Rolle einer nationalistisch gesinnten Geschichtswissenschaft, Philologie und Archäologie.
Zur Motivation und zu den Aufgaben historische Forschung im entsprechenden Zeitraum Ehlers, Die deutsche Nation des Mittelalters als Gegenstand der Forschung (Fn. 587), 11, 26 f., 30 ff. und 47.
H. Haarmann, Die Sprachenwelt Europas, 1993, 248.
Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2, 410; ders., Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1 (beide Fn. 308), 521. Etwas vorsichtiger spricht Böckenförde, Die Nation — Identität in Differenz (Fn. 53), 34, 52, immerhin noch davon, dass das kollektive Bewusstsein und das kollektive Gedächtnis „regelmäßig eine spezifische — blickverengte — Wahrnehmung und Interpretation der eigenen Geschichte hervor[bringt]. Diese wird zu ≫Nationalgeschichte≪, die die Identitätsbehauptung der Nation stützt und legitimiert, zuweilen in historischer Projektion auch erst ≫herstellt≪ und so dem (kollektiven) Gedächtnis einprägt.“
Oberndörfer, Der Nationalstaat (Fn. 72), 3, 8; ders., Vom Nationalstaat zur offenen Republik, Aus Politik und Zeitgeschichte B 9/1992, 21, 24.
Langewiesche, Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa (Fn. 309), 11.
Kaschuba, Volk und Nation (Fn. 472), 56, 60.
Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1 (Fn. 308), 510.
Die Verortung der eigenen Nation im frühen Mittelalter, so Ehlers, Die deutsche Nation des Mittelalters als Gegenstand der Forschung (Fn. 587), 11, 13, entsprach weniger der tatsächlichen historischen Entwicklung als vielmehr einer „Projektion eigener Wunschvorstellung ins Mittelalter“.
Langewiesche, Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa (Fn. 309), 95.
Grawert, Der Deutschen supranationaler Nationalstaat (Fn. 82), 125, 132, spricht von der „Rückverwurzelung der Gegenwart, Nachstellen von Kontinuität, Vernachlässigung historischer Abweichungen und Brüche“. Jaeger/Rüsen, Geschichte des Historismus (Fn. 551), 52, beschreiben diese Vorgänge als „Nationalisierung der historischen Identität“.
Oberndörfer, Der Nationalstaat (Fn. 72), 3, 5; ders., Vom Nationalstaat zur offenen Republik (Fn. 594), 21 f.
H.-U. Wehler, Nationalismus und Nation in der deutschen Geschichte, in: Berding(Hrsg.), Nationales Bewusstsein und kollektive Identität, 1994, 163, 164.
K. F. Werner, Der Streit um die Anfänge, in: Hildebrand (Hrsg.), Symposium Wem gehört die deutsche Geschichte?, 1987, 19, 30, 33, 34 und 35.
Ehlers, Die deutsche Nation des Mittelalters als Gegenstand der Forschung (Fn. 587), 11, 15. Siehe auch Schneidmüller, Die mittelalterlichen Konstruktionen Europas (Fn. 532), 5, 21 f., der die „Überformung mittelalterlicher Befunde durch moderne Wünsche und Perspektiven“ kritisiert.
Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis (Fn. 549), 441, 445 f.
Mommsen, ebd., 441, 443.
W. Mommsen, Geschichte und Geschichten, Saeculum 43 (1992), 124, 131.
Wehler, Aus der Geschichte lernen? (Fn. 544), 20 f.
Mommsen, Der perspektivische Charakter historischer Aussagen und das Problem von Parteilichkeit und Objektivität historischer Erkenntnis (Fn. 549), 441, 449.
Zu entsprechenden Strategien in der ehemaligen DDR und zur Funktion, zu den Handlungsspielräumen und Produktionsbedingungen, zur Rolle und zu den Aufgaben der Geschichtswissenschaft in der DDR M. Sabrow, Das Diktat des Konsenses, 2001; ders., „Beherrschte Normalwissenschaft“, Geschichte und Gesellschaft 24 (1998), 412–445, vor allem 422 ff. Ebenfalls hierzu, jedoch konzentriert auf das Verhältnis der DDR-Geschichtswissenschaft zur nationalsozialistischen Vergangenheit J. Kaeppner, Erstarrte Geschichte, 1999, 39 ff.; J. Herf, Zweierlei Erinnerung, 1998, sowie die Beiträge von O. Groehler, Verfolgten-und Opfergruppen im Spannungsfeld der politischen Auseinandersetzung in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik, 17–30; J. Danyel, Die Opfer-und Verfolgtenperspektive als Gründungskonsens?, 31–46; M. Lemke, Instrumentalisierter Antifaschismus und SED-Kampagnenpolitik im deutschen Sonderkonflikt 1960–1968, 61–86; N. Frei, NS-Vergangenheit unter Ulbricht und Adenauer, 125–132; A. Timm, Der politische und propagandistische Umgang mit der ‚Reichskristallnacht‘ in der DDR, 213–223, in: Danyel (Hrsg.), Die geteilte Vergangenheit, 1995.
Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit (Fn. 548), 34.
Koselleck, Standortbestimmung und Zeitlichkeit (Fn. 554), 17, 29.
J.-F. Lyotard, Memorandum über die Legitimität, in: ders., Postmoderne für Kinder, 1996,57,70.
J. Danyel, Unwirtliche Gegenden und abgelegene Orte?, Geschichte und Gesellschaft 24 (1998), 463, 465.
Zur Geschichte „als Gegengeschichte, als Reservoir gleichsam unterdrückter Traditionen“, die dem „totalisierenden Anspruch offizieller Geschichtskonstruktionen […] das fragmentierte Gedächtnis entgegengestellt, das oppositionelle Minderheitengeschichte zur Sprache bringt“ Sandner, Hegemonie und Erinnerung (Fn. 548), 5, 8 f.
P. Nora, Gedächtniskonjunktur, Transit 22 (2002), 18, 25 f. Hierzu auch Mommsen, Geschichte und Geschichten (Fn. 607), 124, 132, der von der „Parzellierung der Geschichtswissenschaft in immer vielfältigere Disziplinen“ spricht, „zu denen neuerdings insbesondere das Studium der Geschichte bestimmter sozialer Gruppen oder bestimmter Segmente menschlicher Lebensordnung gehört, die vor allem von einem emanzipatorischen Anspruch angetrieben werden“.
Zu kultureller Hegemonie im Kontext von Geschichts-und Vergangenheitspolitik Sandner, Hegemonie und Erinnerung (Fn. 548), 5–17. Sandner, ebd., 14, definiert kulturelle Hegemonie als „die im gesellschaftlichen Konflikt artikulierte Bestrebung politischer Akteure, gruppenoder klassenübergreifende Geschichtsdeutungen zu definieren, die gesellschaftliche Konstruktion des Vergangenen zu bestimmen. In diesem Sinne entscheidet die kulturelle Hegemonie, was wie erinnert wird, welche diskursiven Strategien und semantischsymbolischen Operationen das Vergangene konstruieren, welchen Stellenwert es im kommunikativen und kulturellen Gedächtnis erhält.“ Siehe hierzu auch Langewiesche, Geschichte als politisches Argument (Fn. 546), 36–53.
Y. Bauer, Geschichtsschreibung und Gedächtnis am Beispiel des Holocaust, Transit 22 (2002), 178, 178.
P. Kirchhof, Deutsche Sprache, in: Isensee/ Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. I, 1987, § 18 Rn. 1 ff., 30 ff.; ders., Die Identität der Verfassung in ihren unabänderlichen Inhalten, ebd., § 19 Rn. 61 f.; Herzog, Allgemeine Staatslehre (Fn. 245), 42; Zippelius, Allgemeine Staatslehre (Fn. 66), 83.
P. Kirchhof, Deutsche Sprache (Fn. 619), § 18 Rn. 30 und 31.
Zurückhaltender formuliert der Sprachwissenschaftler H. Haarmann, Europeaness, European Identity and the Role of Language, in: Ammon/ Mattheier/ Nelde (Hrsg.), Europäische Identität und Sprachenvielfalt, Sociolinguistica 9, 1995, 1, 10 ff., 31 ff.: “The participation of language in enculturation is crucial. In daily interaction, language serves as a fixative of reality. Since language is a means of communication which is transferred from one generation to the next it concentrates the experience of prior generations in its categories. Viewed against this background of tradition, a language functions, in the course of time, as a major organizer of items of knowledge pertaining to a specific culture.” Siehe im gleichen Band auch K. Schröder, Zur Problematik von Sprache und Identität in Westeuropa, 57 ff., der, obwohl er der Sprache eine eminente Bedeutung für individuelle und kollektive Identitäten einräumt, ausdrücklich vor der „traditionsreichen — und verhängnisvollen — Gleichsetzung von Sprache und Volk“ warnt.
Wallrabenstein, Das Verfassungsrecht der Staatsangehörigkeit (Fn. 16), 136 f.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 589. Grimm reagiert damit auf einen Einwand von B.-O. Bryde, Die bundesrepublikanische Volksdemokratie als Irrweg der Demokratietheorie, Staatswissenschaft und Staatspraxis 1994, 305, 309: „Ernster sind Einwände zu nehmen, die für das Funktionieren demokratischer Institutionen eine gesellschaftliche Substruktur von solcher Dichte und Homogenität verlangen, wie sie bisher jenseits des Nationalstaates noch nicht erreicht sei. In der deutschen Diskussion ist dabei einerseits die These von Grimm exemplarisch, dass das Europaparlament zur demokratischen Legitimation unfähig sei, solange nicht eine gemeinsame lingua franca, eine gemeinsame Öffentlichkeit ein homogenes politisches System herstellt“. Nach Bryde führt das „idealisierte Demokratiemodell von Grimm in die Sackgasse: Die Internationalisierung von Politikprozessen ohne parlamentarische Legitimation ist unzulässig, eine solche Legitimation aber unmöglich.“ In ders., Vertrag oder Verfassung (Fn. 90), 509, 524, stellt Grimm klar, dass es ihm nicht darum geht die „politische Form des Nationalstaates um ihrer selbst willen“ zu bewahren. Vielmehr könne man die „Existenzberechtigung politischer Einheiten […] nicht ohne Rücksicht auf die Aufgaben beurteilen, deren Lösung von ihnen erwartet wird.“ „Bezogen darauf“, so Grimm, hat der Nationalstaat, verstanden als politische Einheit, die ihre inneren Angelegenheit autonom regelt, seine Zeit hinter sich.“
So auch Mancini, Europe: The Case for Statehood (Fn. 229), 29, 34.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581–591. Seine Thesen wiederholt Grimm in ders., Vertrag oder Verfassung (Fn. 90), 509–531, allerdings ergänzt um „Konsequenzen für die gegenwärtige Reformdiskussion über Legitimationsgrundlage, Institutionenordnung und Kompetenzverteilung in der Union“. Bereits im Jahre 1992 führte Grimm in einem Essay im SPIEGEL seine Auffassung in Ansätzen aus: Der Mangel an europäischer Demokratie, SPIEGEL Nr. 43/1992 vom 19.10.1992, 57. Ansatzweise hat A. Bleckmann, Chancen und Gefahren der europäischen Integration, JZ 1990, 301–306, im Jahre 1990 den Zusammenhang zwischen Demokratie auf europäischer Ebene, Öffentlichkeit und gemeinsamer Sprache betont. In seiner Analyse der öffentlichen Meinung auf europäischer Ebene hat A. v. Brünneck, Die öffentliche Meinung in der EG als Verfassungsproblem, EuR 1989, 249–261, bereits ein Jahr zuvor Defizite ausgemacht, jedoch ohne das Erfordernis einer gemeinsamen Sprache zu erörtern. Sprache und Kommunikationsmedien werden dort, vor allem 251 f. und 257, jedenfalls nicht als Grund für das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit genannt.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 585.
Grimm, ebd., 581, 585 f. Zum Verfassungscharakter des europäischen Primärrechts Frankenberg, Pluralität verfassen (Fn. 11), 73 ff.; Piris, Hat die Europäische Union eine Verfassung? Braucht sie eine? (Fn. 97), 311–350, insbesondere 317 ff.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 586.
Grimm, ebd.
Grimm, ebd., 581, 587.
Grimm, ebd., 581, 587 und 590.
Grimm, ebd., 581, 587.
Grimm, ebd., 581, 588 und 590 f.: „Das heißt freilich, dass das europäische Demokratiedefizit strukturell bedingt ist. Daher kann es auch durch institutionelle Reformen nicht kurzfristig behoben werden.“ Zur Behebung durch institutionelle Reformen, siehe unten: 4. Entstehungsbedingungen europäischer Öffentlichkeiten, f. Institutioneller Vorlauf.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 588.
Grimm, ebd.
Grimm, ebd. Grimm verweist an dieser Stelle auf Habermas, Faktizität und Geltung (Fn. 81), 372, nach dem es letztlich das „linguistische Band“ sei, das jede Kommunikationsgemeinschaft zusammenhalte. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich diese nicht nur bei Grimm zitierte Stelle am Ende eines Abschnitt befindet, in dem Habermas lediglich den Begriff deliberativer Politik bei Joshua Cohen referiert. Unmittelbar im Anschluss an den zitierten Satz, beginnt Habermas mit der Kritik jenes Modells deliberativer Politik.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 588.
Grimm, ebd., 581, 585: „Die Gemeinschaft existiert mangels eines vorgängigen sozialen Substrats, dem sie ihre Einheit verdankte, überhaupt nur als Rechtsgemeinschaft.“
D. Grimm, Der Mangel an europäischer Demokratie, SPIEGEL Nr. 43/1992 vom 19.10.1992, 57; ders., Vertrag oder Verfassung (Fn. 90), 509, 526: „gesellschaftlicher Unterbau“.
„Dagegen hat das vor allem in der Sprachenvielfalt begründete Fehlen eines europäischen Kommunikationssystems zur Folge, dass es auf längere Sicht weder eine europäische Öffentlichkeit noch einen europäischen politischen Diskurs geben wird.“ „Der europäischen Politik fehlt die Öffentlichkeitsentsprechung.“ Siehe Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 589.
Grimm, ebd., 581, 589 und 590.
Zur Argumentation Dieter Grimms Mancini, Europe: The Case for Statehood (Fn. 229), 29, 33 ff.; Griller, Ein Staat ohne Volk? (Fn. 38), 3, Fn. 13; Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie (Fn. 91), 449, 452, 475 ff.; Zuleeg, What holds a Nation together? (Fn. 42), 505, 511 f., 523 ff. Aus politikwissenschaftlicher Sicht Ch. O. Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre, 2002, 56 ff.; P. A. Kraus, Kultureller Pluralismus und politische Integration, ÖZP 1998, 443, 444 ff.
BVerfGE 89, 155 ff.
BVerfGE 89, 155, 185. Pernice, Carl Schmitt, Rudolf Smend und die europäische Integration (Fn. 276), 100, 108 (Fn. 39), hält bezüglich dieser Passage des Gerichts fest: „Diese Forderung ist schon jetzt erfüllt.“ Ebenso Schilling, Die Verfassung Europas (Fn. 139), 387, 401, Fn. 163: „Diese Forderung von BVerfGE 89, 155, 185, war also in der E(W)G von jeher erfüllt.“ Gemäß der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958, ABl. EWG 1958, 358 f., muss sichergestellt sein, dass grundsätzlich alle für die Bürger relevanten Texte der Gemeinschaft in allen Sprachen, die in den Mitgliedstaaten Amtssprachen sind, abgefasst werden und der Bürger mit der Gemeinschaft in jeder dieser Sprachen kommunizieren kann. Umgekehrt kann sich die Gemeinschaft nur in der Sprache des Mitgliedstaates an den Bürger richten, dem der Bürger angehört. Die Verordnung ist abgedruckt bei v. d. Groeben/Thiesing/Ehlermann, Handbuch des Europäischen Rechts, Bd. 17 (Stand 1994) I A 93/2.1. Ausführlich zum Sprachenregelung der EU T. Oppermann, Reform der EU-Sprachenregelung?, NJW 2001, 2663–2668.
Habermas, Inklusion — Einbeziehen oder Einschließen? (Fn. 89), 154, 184, Fn. 54.
BVerfGE 89, 155, 178.
Ossenbühl, Maastricht und das Grundgesetz (Fn. 192), 629, 634. Ähnlich, wenn auch ohne jeden Bezug auf die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit als Demokratievoraussetzung, sondern bezogen auf die Existenz einer Nation, die sich eine Verfassung geben kann, stellt H. Hofmann, Zur Verfassungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, Staatswissenschaften und Staatspraxis 1995, 155, 165, fest, dass es „schon mangels einer allen geläufigen Sprache […] kein solches zu verfassendes Subjekt der politischen Einheit Europas“ gibt. Siehe auch Rupp, Maastricht — eine neue Verfassung? (Fn. 234), 211,213.
Ossenbühl, Maastricht und das Grundgesetz (Fn. 192), 629, 634.
Di Fabio, Der neue Art. 23 des Grundgesetzes (Fn. 97), 191, 203 f. Di Fabio verweist hier, Fn. 48 und 50, diesbezüglich auf Jürgen Habermas’ politischphilosophische Diskurstheorie, hält dieser aber entgegen, dass sie „wegen des Fehlens einer europäischen Öffentlichkeit in einen heillosen Erklärungsnotstand [kommt], weil auch sie der herrschenden euronationalen Zeitströmung folgt und deshalb ihr Demokratiekonzept hochzonen will, dies aber nicht vermag.“ Auch für Habermas dränge sich „die bange Frage auf, ob der von ihm zu recht in den Vordergrund gestellte interaktive Zusammenhang von öffentlicher Meinung und institutionalisiertem Entscheiden nicht auf europäischer Ebene an Komplexitäts-und Sprachproblemen scheitern muss.“
Di Fabio, ebd.
Bleckmann, Chancen und Gefahren der europäischen Integration (Fn. 625), 301, 301 und 303.
Siehe etwa Klein, Die Europäische Union und ihr demokratisches Defizit (Fn. 92), 195, 205; Isensee, Nachwort (Fn. 122), 103, 137.
Bleckmann, Chancen und Gefahren der europäischen Integration (Fn. 625), 301, 303.
Zur nationalen Zersplitterung der öffentlichkeit aus juristischer Perspektive Kirchner/ Haas, Rechtliche Grenzen für Kompetenzübertragungen auf die Europäische Gemeinschaft (Fn. 97), 760, 767. Der Soziologe J. Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit, Zeitschrift für Soziologie 22 (1993), 96, 100, führt die Defizite medialer Strukturen auf europäischer Ebene ebenfalls deutlich auf „Sprache“ zurück, wenn er darauf hinweist, dass „Presse und vor allem Tagespresse […] auf geschriebener Sprache“ basiert, demnach „eine europaweite Zeitung […] übersetzt werden [müsste], wollte man eine breite Leserschaft erreichen.“ Und weiter: „Die Alternative, eine Zeitung in der noch von den meisten Europäern gesprochenen Fremdsprache Englisch zu produzieren und zu vertreiben, hat wenig Chancen, von einer breiten Leserschicht rezipiert zu werden. Die Sprachkompetenz und die Motivation des Publikums in einer fremden Sprache zu lesen, sind gering.“
Kaufmann, Europäische Integration und Demokratieprinzip (Fn. 8), 61. Siehe auch Kirchner/Haas, Rechtliche Grenzen für Kompetenzübertragungen auf die Europäische Gemeinschaft (Fn 97.), 760, 767.
Isensee, Europäische Union — Mitgliedstaaten (Fn. 96), 71, 89 und 95.
Siehe nur Scharpf, Europäisches Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus (Fn. 92), 293, 296 ff.
S. Wright, A Community that can Communicate, in: Smith/ Wright (Hrsg.), Whose Europe?, 1999, 79, 92. Zur beschriebenen Argumentation aus politologischer Perspektive auch H. Mandt, Bürgernähe und Transparenz im politischen System der Europäischen Union, Zeitschrift für Politik 1997, 1, 14 und 16; A. Beierwaltes, Demokratie und Medien, 2000, 214; Kielmansegg, Integration und Demokratie (Fn. 92), 47, 54 f., 57 und 58.
R. Grundmann, The European public sphere and the deficit of democracy, in: Smith/ Wright (Hrsg.), Whose Europe?, 1999, 125, 136.
Hierzu K. Eder/ K.-U. Hellmann/ H.-J. Trenz, Regieren in Europa jenseits öffentlicher Legitimation?, in: Kohler-Koch (Hrsg.), Regieren in entgrenzten Räumen, 1998, 321, 326; J. Gerhards, Europäisierung von Ökonomie und Politik und die Trägheit der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit, in: Bach (Hrsg.), Die Europäisierung nationaler Gesellschaften, 2000, 277, 291.
Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 101. Zur den beschrieben Motivationsproblemen, siehe auch Kraus, Political Unity and Linguistic Diversity in Europe (Fn. 61), 138, 140 und 141.
J. Schwarze, Das Staatsrecht in Europa, JZ 1993, 585, 589.
Auch Habermas, Die postnationale Konstellation und die Zukunft der Demokratie (Fn. 127), 91, 154 f., verbleibt weitgehend im Bereich der zukünftigen Erwartungen und setzt der Argumentation Grimms ein Szenario entgegen, „wonach sich verschiedene Antizipationen in einem Kreisprozess wechselseitig stützen und stimulieren.“ Auf die linguistische Heterogenität Europas antwortet Habermas mit der Hoffnung auf eine sich in der Zukunft realisierende „gemeinsame (Fremd-)Sprachenbasis“. An anderer Stelle verweist Habermas, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 98), 185, 191, auf den „gegenwärtigen Stand der formalen Schulbildung“, in der sich „Englisch als second first language“ durchsetzen werde.
So beispielsweise Classen, Europäische Integration und demokratische Legitimation (Fn. 92), 238, 256; Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie (Fn. 91), 449, 479 f.; J. Schwarze, Europapolitik unter deutschem Verfassungsrichtervorbehalt, NJ 1994, 1, 4.
Erstes Buch Mose 11/1 ff. Weiler, Der Staat ‚über alles‘ (Fn. 42), 91, 122, erörtert die „Turm zu Babel“-Metapher im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Nation und dem hierin enthaltenen Gedanken der Originalität und Differenz.
Schon vor der Osterweiterung der Union gab A. Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU, 1998, 9, die Zahl der Minderheitensprachen mit 33 an.
Entsprechende Hinweise bei Habermas, Die postnationale Konstellation und die Zukunft der Demokratie (Fn. 127), 91, 155; Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 57 und 62; Wright, A Community that can Communicate (Fn. 658), 79, 91, 92 und 95. In keiner Weise der Argumentation Dieter Grimms angemessen, ist schließlich auch die Aussage von Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie (Fn. 91), 449, 480: „Sprachen werden gelernt und übersetzt.“
Zur sprachlichen Heterogenität Europas, zu den Zahlen sowie zu den sich daraus ergebenden Folgen Beierwaltes, Demokratie und Medien (Fn. 658), 220; Gerhards, Europäisierung von ökonomie und Politik und die Trägheit der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 660), 277, 290, ders., Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 100; D. Martiny, Babylon in Brüssel?, ZeuP 1998, 227, 228. Ernüchternde — wenn auch schon ältere — Zahlenangaben zu Englischkenntnissen in europäischen Ländern finden sich bei M.-L. Große-Peclum, Gibt es den europäischen Zuschauer?, Zeitschrift für Kultur-Austausch 1990, 185, 193.
“History teaches us”, so Wright, A Community that can Communicate (Fn. 658), 79, 82 ff., 91, “that language practices change when the political situation changes”.
Martiny, Babylon in Brüssel? (Fn. 668), 227, 235.
Ein in der Antike beginnender historischer Überblick über die zahlreichen und erfolglosen Versuche, eine „Weltsprache“ zu kreieren und zu etablieren, findet sich bei Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 318–324. Mit viel Ironie ebenfalls sehr skeptisch gegenüber der Vorstellung, dass eine der Kunstsprachen zur neuen „lingua franca“ wird U. Eco, Auf der Suche nach der vollkommenen Sprache, 1994, 324 ff., 328 ff. und 342 ff.
Zu diesen Vorschlägen Kraus, Kultureller Pluralismus und politische Integration (Fn. 642), 443, 452 ff.; Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 326 ff.
P. A. Kraus, Von Westfalen nach Kosmopolis?, Berliner Journal für Soziologie, 10,2, 2000, 203, 209. Auch aufgrund der kulturellen Bedeutung der Sprache gelangt Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 80 ff., 280 ff., 327 ff., zu der Schlussfolgerung, dass „der Sprachnationalismus bis weit ins nächste Jahrhundert überleben wird.“
Fastenrath, Die Struktur der erweiterten Europäischen Union (Fn. 105), 101, 117.
Schwarze, Europapolitik unter deutschem Verfassungsrichtervorbehalt (Fn. 664), 1, 4.
Griller, Ein Staat ohne Volk? (Fn. 38), 6.
Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie (Fn. 91), 449, 479 f. Ähnliche Hinweise auf multilinguale Länder bei Classen, Europäische Integration und demokratische Legitimation (Fn. 92), 238, 256; Fastenrath, Die Struktur der erweiterten Europäischen Union (Fn. 105), 101, 117; Weiler, Der Staat ‚über alles ‘(Fn. 42), 91, 112; ders./Haltern/Mayer, European Democracy and Its Critics (Fn. 92), 13. Bereits Walter Hallstein, der erste Präsident der Kommission, sah die sprachliche Vielfalt Europas nicht als Begrenzung und Hemmnis, sondern als Bereicherung und Ansporn. „Die Schweiz“, so W. Hallstein, Die Europäische Gemeinschaft, 1973, 12, „liefert uns das klassische Beispiel dafür.“
So Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 57.
Renan, Qu’est-ce qu’une nation? (Fn. 501), 303.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 589. Die quantitativen Unterschiede stellt ebenfalls heraus Mancini, Europe: The Case for Statehood (Fn. 229), 29, 34.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 589.
Grimm, ebd.
J. Coenen-Huther, Zwei mehrsprachige Länder im Vergleich: Belgien und die Schweiz, in: Hettlage/ Deger/ Wagner (Hrsg.), Kollektive Identität in Krisen, 1997, 142–148, charakterisiert die Schweiz daher als „deutschsprachiges Land mit verschiedenen Minderheiten“.
685 Hierzu Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 101 f.
Coenen-Huther, Zwei mehrsprachige Länder im Vergleich: Belgien und die Schweiz (Fn. 684), 142–148.
Ebenfalls sehr skeptisch hinsichtlich der Vergleichbarkeit der genannten Länder mit der EU Kraus, Kultureller Pluralismus und politische Integration (Fn. 642), 443, 445; Kielmansegg, Lässt sich die Europäische Gemeinschaft demokratisch verfassen? (Fn. 99), 23, 28.
Eine drastische Darstellung der belgischen Sprachprobleme findet sich bei Lauermann, Der Nationalstaat — Ein Oxymoron (Fn. 588), 33, 37: „Der Staat ist von seinen Nationen aufgelöst worden.“ Bezüglich der Schweiz erinnert Ra’anan, Nation und Staat (Fn. 470), 23, 44 ff., daran, dass es in der Geschichte der Schweiz in zwei Fällen zu einer Neugliederung der Kantone kam, wobei die Neugliederung in beiden Fällen entlang ethnisch-kulturell-religiöser Grenzen verlief: Im ersten Fall setzte die französisch-katholische Bevölkerung des Jura die Abspaltung von dem überwiegend deutsch-protestantischen Kanton Bern durch, im zweiten Fall wurde der Kanton Appenzell in den katholischen HalbKanton Inner-Rhoden und den protestantischen Halb-Kanton Ausser-Rhoden geteilt. Zum Zusammenhang zwischen Sprachenpluralismus und Föderalismus Böckenförde, Die Schweiz — Vorbild für Europa? (Fn. 59), 25, 30 ff.
Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 56 ff. hält bezogen auf die Europäisierung nationaler Öffentlichkeiten, d.h. die vermehrte Berichterstattung über europäische Politik in nationalen Medien, fest, dass die Frage „ob und inwieweit eine transnationale Öffentlichkeit besteht, […] eine empirisch offene Frage“ ist, kommt aber dennoch zu einem optimistischen Ergebnis. Ebenso Huber, Demokratie ohne Volk oder Demokratie der Völker? (Fn. 109), 27, 47 f., der für die vergangenen Jahre „wenn auch statistisch nur schwer zu belegen — eine vermehrte Inanspruchnahme demokratisch bedeutsamer Schutzgüter — wie der Meinungs-, Presse-, Rundfunk-und Versammlungsfreiheit — durch die Unionsbürger“ feststellt. J. Gerhards, Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien, in: Kaelble/ Kirsch/Schmidt-Gernig (Hrsg.), Transnationale Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert, 2002, 142 und 145, hält zwar ebenfalls fest, dass die Frage, „ob sich die Öffentlichkeit in ihrer Berichterstattung, ähnlich wie die Politik, europäisiert hat, […] eine empirisch offene und strittige Frage“ ist, hält aber im Gegensatz zu Meyer und Huber eine pessimistische Sichtweise sowohl für die letzten zehn Jahre als auch für die Zukunft für angebracht.
Eder/ Hellmann/ Trenz, Regieren in Europa jenseits öffentlicher Legitimation? (Fn. 660), 321, 326.
Angaben und Zahlen finden sich bei H. Sievert, Europäischer Journalismus, 1998; R. B. Hodess, News Coverage of European Politics, in: Jopp/Maurer/Schneider (Hrsg.), Europapolitische Grundverständnisse im Wandel, 1998, 449–472; M. Van de Steeg, An Analysis of the Dutch and Spanish Newspaper Debates on EU Enlargement with Central and Eastern European Countries to Suggest Elements of a Transnational European Public Sphere, in: Baerns/Raupp (Hrsg.), Transnational Communication in Europe, 2000, 61–87.
D. Kevin/ Ph. Schlesinger, Can the European Union Become a Sphere of Publics?, in: Eriksen/ Fossum (Hrsg.), Democracy in the European Union, 2000, 206–229; J. Blumler/W. Hoffmann-Riem, New Roles for Public Television in Western Europe, Journal of Communication 41 (1992), 20 ff. Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 57, nennt die Financial Times, den Economist, Euronews oder die European Voice und zudem spezielle Nachrichtendienste und Internetportale wie Agence Europe, Afra Europe oder EurActiv.
Erfolgreicher sind sog. Sprachraumprogramme, die in einer Sprache gesendet werden, meist von mehreren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betrieben und zusammengestellt werden und für die Bewohner der jeweiligen Sprachregion konzipiert sind. Beispiele sind das für Deutschland, die Schweiz und Österreich produzierte 3-SAT oder der frankophone Sender TV 5, der von französischen, belgischen, schweizerischen und kanadischen Fernsehanstalten betrieben wird. Zu den Konzepten der Mehrsprachen-, Sprachraum-und Lingua-franca-Programmen, siehe W. Gellner, Sprachregion, Mehrsprachigkeit, Lingua Franca, Medium 1989, 18–21. Unter besonderem Bezug auf den Fernsehsender „Arte“, der das Sprachproblem durch Synchronisation, Untertitelung bzw. 2-Kanal-Tontechnik zu lösen versucht, informiert O. Hahn, Arte — der europäische Kulturkanal, 1997, über die Möglichkeiten von sog. Mehrsprachenprogrammen.
Siehe mit weiteren Nachweisen Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 100; Beierwaltes, Demokratie und Medien (Fn. 658), 224 f. Zum Internet als sich anbietendes globales Netzwerk Leggewie, NETIZENS (Fn. 67), 3, 12 ff.
So Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 10, der diese Aussage unter Rückgriff auf empirisches Material in beeindruckender Weise darlegt.
Grundmann, The European public sphere and the deficit of democracy (Fn. 659), 125, 136.
Luhmann, Die Politik der Gesellschaft (Fn. 25), 308, der auch das enorme Problem für die Emergenz einer europäischen Öffentlichkeit fokussiert: „Gegenüber der Kontingenz und Volatilität von Verhältnissen und Ereignissen der großen Welt können sich über Informationsverdichtungen Präferenzen für die engere eigene Welt einspielen, die sich als Verstärkung eines Ethnozentrismus auswirken und dann auch politisch nicht mehr ignoriert werden können.“
Im Ergebnis einer defizitären europäischen Öffentlichkeit stimmen die folgenden Analysen weitgehend überein H. Kaelble/ M. Kirsch/ A. Schmidt-Gernig, Zur Entwicklung transnationaler Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert, 7, 27; H. Kaelble, Das europäische Selbstverständnis und die europäische Öffentlichkeit im 19. und 20. Jahrhundert, 85, 105 f.; K. Imhof, Öffentlichkeit und Identität, 37, 51; alle in: Kaelble/Kirsch/Schmidt-Gernig (Fn. 689). Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 96 ff.; ders., Europäisierung von Ökonomie und Politik und die Trägheit der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 660), 277, 293 ff. Medien-und Kommunikationswissenschaftler kommen zu ähnlichen Schlussfolgerungen P. Glotz, Integration und Eigensinn, in: Erbring (Hrsg.), Kommunikationsraum Europa, 1995, 17, 19, 21 und 22; Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 22.
B. Peters, Die Leistungsfähigkeit heutiger Öffentlichkeiten, in: Imhof/ Jarren/ Blum, (Hrsg.), Integration und Medien, 2002, 23, 23.
Zur Differenzierung zwischen diesen Idealtypen J. Gerhards/ F. Neidhardt/ D. Rucht, Zwischen Palaver und Diskurs, 1998, die allerdings zwischen einem „liberalen“ und einem „deliberalen“ Modell unterscheiden. Siehe auch Peters, Die Leistungsfähigkeit heutiger Öffentlichkeiten (Fn. 699), 23–35, sowie die Beiträge von F. Neidhardt, Öffentlichkeit, Öffentliche Meinung, Soziale Bewegungen, 7–41, und Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit, 42–76, beide in: Neidhardt (Fn. 47). Zu Begriff, Geschichte und Funktion der „Öffentlichen Meinung“ bzw. „Öffentlichkeit“ L. Hölscher, Öffentlichkeit und Geheimnis, 1979; ders., Öffentlichkeit, in: Brunner/Conze/Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4, 1975, 413–467; Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd.1, 303–331; ders., Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2 (beide Fn. 308), 520–546. Zum systemtheoretischen Ansatz Luhmann, Die Politik der Gesellschaft (Fn. 25), 274–318; ders., Die Beobachtung der Beobachter im politischen System, in: Wilke (Hrsg.), Öffentliche Meinung, 1994, 77, 83 ff. Zu den Funktionen von Öffentlichkeit mit besonderem Bezug auf die europäische Integration Gerhards, Europäisierung von Ökonomie und Politik und die Trägheit der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 660), 277, 288 ff.; Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 12 ff.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 587 f. Zur ständigen Betonung der Interdependenzen zwischen Demokratie, Öffentlichkeit und Kommunikationsgrundrechten in der Rechtsprechung des BVerfG, siehe: BVerfGE 5, 85, 135, 298, 205; 7, 198, 208; 12, 113, 125; 20, 56, 97; 35, 202, 221 f.; 42, 133, 169; 59, 231, 266; 69, 315, 344 ff.
J. Gerhards/ F. Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit, in: Müller-Doohm/ Neumann-Braun (Hrsg.), Öffentlichkeit, Kultur, Massenkommunikation, 1991, 34 f., 40 und 79.
Habermas, Faktizität und Geltung (Fn. 81), 451 und passim. Siehe auch das Vorwort zur Neuauflage, ders., Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1995, 38.
Zur Vermittlungsfunktion von Öffentlichkeit, siehe auch H.-J. Trenz, Einführung, in: Klein u.a. (Hrsg.), Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, 2003, 161, 161. Speziell zur europäischen Ebene Kaufmann, Europäische Integration und Demokratieprinzip (Fn. 8), 60 und 61.
Gerhards/ Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 31, 41, 79 und 81: „Politik kann über Öffentlichkeit die Themen und Meinungen der Gesellschaft beobachten und muss darauf reagieren. Die Gesellschaft kann umgekehrt über Öffentlichkeit die Politik beobachten und kontrollieren, ob deren Output mit ihren Interessen übereinstimmt.“
Kirchner/ Haas, Rechtliche Grenzen für Kompetenzübertragungen auf die Europäische Gemeinschaft (Fn. 97), 760, 766 f.
Siehe hierzu vor allem Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42, 47 f.
Luhmann, Die Beobachtung der Beobachter im politischen System (Fn. 700), 77, 83. Aus historischer Perspektive ist diesbezüglich der Hinweis von A. Schulz, Der Aufstieg der „vierten Gewalt“, Historische Zeitschrift 270 (2000), 65, 81, interessant, dass die Presseerzeugnisse des Berliner Verlegers August Scherl „am Hof intensiv studiert [wurden], weil man wusste, dass sie in Gasthöfen und Vereinslokalen auslagen, in Bahnhöfen und auf den Straßen verkauft und von jedermann gelesen wurden.“
Luhmann, Die Beobachtung der Beobachter im politischen System (Fn. 700), 77, 85.
N. Luhmann, Meinungsfreiheit, öffentliche Meinung, Demokratie, in: Lampe (Hrsg.) Meinungsfreiheit als Menschenrecht, 1998, 99, 109.
Ch. O. Meyer, Die Wächterfunktion von europäischer Öffentlichkeit, in: Klein u.a. (Hrsg.), Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, 2003, 231, 234. Zur Rückkopplung der staatlichen Entscheidungen an das Volk und zur Sichtbarmachung von Verantwortungszusammenhängen auf europäischer Ebene Kirchner/Haas, Rechtliche Grenzen für Kompetenzübertragungen auf die Europäische Gemeinschaft (Fn. 97), 760, 767.
Siehe nur Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip (Fn. 129), § 22 Rn. 14 und 21, der besonders die Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte hervorhebt. Ebd., Rn. 37.
Frankenberg, Die Verfassung der Republik (Fn. 13), 133; Habermas, Faktizität und Geltung (Fn. 81), passim; ders., Strukturwandel der Öffentlichkeit (Fn. 703), 44: „Diskurse herrschen nicht. Sie erzeugen eine kommunikative Macht, die die administrative nicht ersetzen, sondern nur beeinflussen kann. Dieser Einfluß beschränkt sich auf die Beschaffung und den Entzug von Legitimation.“
Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip (Fn. 129), § 22 Rn. 68. Ganz ähnlich auch Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 588.
Gerhards/ Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 31, 38 f.
Luhmann, Die Politik der Gesellschaft (Fn. 25), 302.
Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 54. Zur Kontrollfunktion mit explizitem Bezug auf die Frage der Demokratiefähigkeit der EU, siehe auch Huber, Demokratie ohne Volk oder Demokratie der Völker? (Fn. 109), 27, 37 f., demzufolge sämtliche Partizipationsmöglichkeiten Stückwerk blieben, „wenn die demokratisch gebildeten Organe nicht einer wirksamen öffentlichen Kontrolle unterlägen“.
H.-J. Trenz, Korruption und politischer Skandal in der EU, in: Bach (Fn. 660), 332, 339.
Generell zum Verhältnis zwischen politischem Skandal und Öffentlichkeit R. Ebbighausen, Inszenierte Öffentlichkeit und politischer Skandal, in: Göhler (Hrsg.), Macht der Öffentlichkeit — Öffentlichkeit der Macht, 1995, 231, 234. Konkret zur Bedeutung des Skandals für die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit Trenz, Korruption und politischer Skandal in der EU (Fn. 718), 332–359; K. Eder, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa, Berliner Journal für Soziologie 2000, 167, 196 ff.
Meyer, Die Wächterfunktion von europäischer Öffentlichkeit (Fn. 711), 231, 233; ders., Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 55.
Kaelble/ Kirsch/ Schmidt-Gernig, Zur Entwicklung transnationaler Öffentlichkeiten und Identitäten im 20. Jahrhundert (Fn. 698), 7, 13 und 21.
Hier sind vor allem die Arbeiten von K. W. Deutsch, Nationalism and Social Communication, 1966; ders., Nationenbildung, Nationalstaat, Integration, 1972, zu nennen. Zu den Interdependenzen zwischen Nationalstaat, Kommunikationsverdichtung und nationaler Öffentlichkeit, siehe aus historischer Perspektive auch Schulze, Staat und Nation in der europäischen Geschichte (Fn. 332), 147, 160 ff.; Dann, Nation und Nationalismus in Deutschland 1770–1990 (Fn. 588), 30, 34 f., 67, 103, 134, 165, 211, 251, 319. Nach Langewiesche, Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa (Fn. 309), 29 und 32, war es die „Kommunikationsrevolution des 19. Jahrhunderts“, die „die gesellschaftlichen Voraussetzungen für den modernen Nationalismus“ schuf und „eine „Nationalisierung der Massen“ bewirkte.“ Aus linguistischer Sicht siehe Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 248–271, 279 ff.; ders., Europeaness, European Identity and the role of language (Fn. 621), 1–55, vor allem 31 ff.
Dann, Nation und Nationalismus in Deutschland 1770–1990 (Fn. 588), 35; Giesen/Junge, Vom Patriotismus zum Nationalismus (Fn. 397), 255, 266.
Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd.1 (Fn. 308), 512.
Hölscher, Öffentlichkeit (Fn. 700), 413, 430 ff.
Zutreffend erinnert Kraus, Von Westfalen nach Kosmopolis? (Fn. 674), 203, 209 f., daran, dass es „im Ergebnis häufig keinen wesentlichen Unterschied [macht], ob wir es mit Staatsoder Kulturnationen zu tun haben. Beide nationalstaatliche Konstruktionsvarianten haben dem Faktor der Sprache in ihren jeweiligen politischen Integrationskontexten einen hohen Stellenwert eingeräumt. In sogenannten Staatsnationen wurde die Durchdringung des öffentlichen Raums mit einer einheitlichen Sprache in aller Regel zum erklärten Ziel der Eliten in Politik und Administration. In Kulturnationen bildete umgekehrt das „vorgefundene“ gemeinsame Band der Sprache einen der elementaren Bezugspunkte für die Definition kollektiver Identitäten nicht nur durch Dichter und Denker, sondern zunehmend auch durch politisch maßgebliche Akteure. Sprachpolitisch ergaben sich im einen wie im anderen Fall oft ähnliche Effekte. Nationalstaaten waren im Allgemeinen bestrebt, sprachlich möglichst homogene Kommunikationsräume zu schaffen.“ Zu dem „französischen Bestehen auf sprachlicher Einheitlichkeit seit der Revolution“, siehe auch Hobsbawm, Nationen und Nationalismus (Fn. 587), 32 f.; Haarmann, Die Sprachenwelt Europas (Fn. 592), 93 f.
Kraus, Von Westfalen nach Kosmopolis? (Fn. 674), 203, 209 f.; ders., Kultureller Pluralismus und politische Integration (Fn. 642), 443, 449.
Siehe hierzu Böckenförde, Die Schweiz — Vorbild für Europa? (Fn. 59), 25, 28; ders., Nationen und Nationalstaaten (Fn. 269), 82 f.; Scheuner, Nationalstaatsprinzip und Staatenordnung (Fn. 90), 105 f.
Imhof, Öffentlichkeit und Identität (Fn. 698), 37, 40 f.
H. Kaelble, Die europäische Öffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: Grüttner/ Hachtmann/ Haupt (Hrsg.), Geschichte und Emanzipation, 1999, 651, 655 f. Siehe auch K. Eder/C. Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa, in: Bach (Fn. 660), 306, 325 f.
Eier, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa (Fn. 719), 167, 168 und 171 f.
H.-P. Ipsen, Europäische Verfassung — Nationale Verfassung, EuR 22 (1987), 195, 200–204, 211 f.
Eder, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa (Fn. 719), 167, 168 und 171 f.
Eder/ Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa (Fn. 731), 306, 325 f.
Zum Folgenden siehe nur Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42–76.
Gerhards/ Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 64.
Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42, 51 ff.
Die „kommunikativen Asymmetrien in modernen Öffentlichkeiten“ werden von Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42, 51 ff., ausführlich dargestellt. Nach Peters, ebd., 55, geht es „nicht um die bloße Verteilung des Wissens in einem quantitativen Sinn. Es geht auch um unterschiedliche Formen des Wissens oder des Umgangs mit Wissen, um unterschiedliche kognitive Stile und Relevanzsysteme. Es handelt sich um den Erwerb von Spezialsprachen im weitesten Sinn, um die Sozialisation in Sprachspiele, welche die Kenntnisse von Begriffssystemen ebenso voraussetzen wie Wissensbestände, in welche diese Begriffe eingebettet sind, und praktische Fertigkeiten sowie bestimmte praktische Interessenrichtungen und Erfolgskriterien.“ Ähnlich auch Gerhards/ Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 31, 66, die „soziostrukturell begründete und sozialstrukturell vermittelte Ungleichheiten hinsichtlich der allgemeinen Öffentlichkeitsbereitschaft der Bürger“ ausmachen, welche „zu einer selektiven Rekrutierung und zu weiteren Repräsentationsverzerrungen des Öffentlichkeitssystems“ führen.
Zu den Schwierigkeiten von Öffentlichkeit auf nationaler Ebene, siehe auch Frankenberg, Die Verfassung der Republik (Fn. 13), 36 ff.; Habermas, Faktizität und Geltung (Fn. 81), 402 ff. Dass der Begriff der Öffentlichkeit bereits im 19. Jahrhundert ein im hohen Maße idealisierter und mit Pathos aufgeladener Begriff war, der die realen Verhältnisse kaum passend widerspiegelte, zeigt eindrucksvoll Schulz, Der Aufstieg der „vierten Gewalt“ (Fn. 708), 65, 73 ff.
J. Requate, Öffentlichkeit und Medien als Gegenstände historischer Analyse, Geschichte und Gesellschaft 25 (1999), 5, 7.
Fuchs, Die Erreichbarkeit der Gesellschaft (Fn. 49), 150 f. Zur Herausbildung von Öffentlichkeit im 18. Jahrhundert, siehe aus historischer Perspektive Requate, Öffentlichkeit und Medien als Gegenstände historischer Analyse (Fn. 741), 5, 7 f.; Schulz, Der Aufstieg der „vierten Gewalt“ (Fn. 708), 65, 73 f.
Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 11 und 209.
Eder, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa (Fn. 719), 167, 177.
T. Vesting, Soziale Geltungsansprüche in fragmentierten Öffentlichkeiten, AöR 122 (1997), 337, 353 f.
Eder/ Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa (Fn. 731), 306, 312 f.; Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 151.
Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42, 56.
Trenz, Korruption und politischer Skandal in der EU (Fn. 718), 332, passim.
Vesting, Soziale Geltungsansprüche in fragmentierten Öffentlichkeiten (Fn. 746), 337, 353 f.
Requate, Öffentlichkeit und Medien als Gegenstände historischer Analyse (Fn. 741), 5, 14.
Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 14 ff.
Siehe hierzu auch Frankenberg, Die Verfassung der Republik (Fn. 13), 37.
Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 47), 42, 62. Demgegenüber weist Vesting, Soziale Geltungsansprüche in fragmentierten Öffentlichkeiten (Fn. 746), 337, 353 f., auch auf die negativen Folgen hin, wenn er den beschriebenen Prozessen eine „dissoziierende, desintegrierende Drift“ zuschreibt.
Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 16 f.
Das von vielen Autoren übernommene Modell wurde erstmals von Gerhards/ Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 31, 49 ff., entwickelt und ausführlich dargestellt.
Neben dem bereits erwähnten Aufsatz von Gerhards/ Neidhardt, ebd., siehe vor allem Habermas, Faktizität und Geltung (Fn. 81), 451 f.; Kaelble, Die europäische Öffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (Fn. 731), 651, 653 ff.
Luhmann, Die Politik der Gesellschaft (Fn. 25), 282 und 284, spricht vom „semantische[n] Problem des Begriffs der öffentlichen Meinung“ und sieht dieses in „dessen Singularfassung“ und in der mit dem Begriff verbundenen „Prämisse einer mehr oder weniger monolithischen Einheit der öffentlichen Meinung“.
Eder/ Hellmann/ Trenz, Regieren in Europa jenseits öffentlicher Legitimation? (Fn. 660), 321, 325.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 585. Zum Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht sowie zur unmittelbaren Bindungswirkung des Gemeinschaftsrechts, siehe bereits oben: 2. Kapitel, III. Globalisierung und Europäische Integration, 2. Europäische Integration.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 585.
Zu diesen beiden Möglichkeiten Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 100; ders., Europäisierung von Ökonomie und Politik und die Trägheit der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 660), 277, 288 ff. Habermas, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 98), 185, 190, fordert „eine politische Öffentlichkeit, die den Bürgern ermöglicht, zur gleichen Zeit zu gleichen Themen von gleicher Relevanz Stellung zu nehmen“.
Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 30.
So Kluth, Die demokratische Legitimation der Europäischen Union (Fn. 92), 62. Zu einer potentiellen Europäisierung nationaler Öffentlichkeiten Eder/ Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa (Fn. 731), 306, 312; Trenz, Korruption und politischer Skandal in der EU (Fn. 718), 332, 336 ff.
Entsprechende Fallanalysen finden sich bei Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642); Grundmann, The European public sphere and the deficit of democracy (Fn. 659), 125, 137 ff.
„Ein europäisiertes Kommunikationssystem darf nicht mit vermehrter Berichterstattung über europäische Themen in den nationalen Medien verwechselt werden. Diese richten sich an ein nationales Publikum und bleiben damit nationalen Sichtweisen und Kommunikationsgewohnheiten verhaftet. Sie können folglich auch kein europäisches Publikum erzeugen und keinen europäischen Diskurs begründen.“ Siehe Grimm, Braucht Europa eine Verfassung (Fn. 106), 581, 588.
Hierzu Eder/ Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa (Fn. 731), 306, 328.
Gerhards, Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien (Fn. 689), 135, 152. Zürn, über den Staat und die Demokratie im europäischen Mehrebenensystem (Fn. 85), 27, 49, schreibt europaweiten Referenden gar ein „gemeinschaftsschaffendes Potential“ zu und erhofft sich von ihnen die Herausbildung einer kollektiven europäischen Identität.
Zu dieser Umstellung Gerhards, Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien (Fn. 689), 135, 151; ders./Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit (Fn. 702), 31, 72.
Hierzu Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642), 60. Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 102, stellt bezogen auf das Korrespondentenheer in Brüssel fest, dass die „Korrespondenten der Medien in Brüssel selbst als ausdifferenzierte europäische Vorposten bereits eine Antwort der nationalen Öffentlichkeiten auf die Bedeutungszunahme der EG“ sind.
Ausführlich hierzu die Beiträge von T. Fetzer, Zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa nach 1945, 355–392; A. Schmidt-Gernig, Ansichten einer zukünftigen „Weltgesellschaft“, 393–421; H.-P. Schmitz, Nicht-staatliche Akteure und Weltöffentlichkeit, 423–443, in: Kaelble/Kirsch/Schmidt-Gernig (Fn. 689). Ebenfalls hierzu Günther, Rechtspluralismus und universaler Code der Legalität (Fn. 85), 539–567. Huber, Demokratie ohne Volk oder Demokratie der Völker? (Fn. 109), 27, 48, empfiehlt einen Blick in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, um festzustellen, wie intensiv bereits heute „sich die Unionsbürger zur gemeinsamen Interessendurchsetzung zusammenschließen und über Parteien und Lobbies Einfluss auf die europäischen Entscheidungen nehmen“.
F. Neidhardt, Die Rolle des Publikums, in: Derlien/ Gerhard/ Scharpf (Hrsg.), Systemrationalität und Partialinteresse, 1994, 315, 318. Ebenso auch M. Zuleeg, Demokratie ohne Volk oder Demokratie der Völker?, in: Drexl u.a. (Hrsg.), Europäische Demokratie, 1999, 11, 20.
Kluth, Die demokratische Legitimation der Europäischen Union (Fn. 92), 61 f.
Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (Fn. 141), 48.
Siehe vor allem Meyer, Europäische Öffentlichkeit als Kontrollsphäre (Fn. 642). Mit besonderem Bezug auf eine entsprechende Arkanstrategie Eder, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa (Fn. 719), 167, 180 f.
Beierwaltes, Demokratie und Medien (Fn. 658), 240.
Zur Bedeutung von Transparenz für die Herstellung europäischer Öffentlichkeiten J. Lodge, Transparency and Democratic Legitimacy, Journal of Common Market Studies 1994, 343–368; Munit, Bürgernähe und Transparenz im politischen System der Europäischen Union (Fn. 658), 1–19.
Luhmann, Die Politik der Gesellschaft (Fn. 25), 308.
Pernice, Carl Schmitt, Rudolf Smend und die europäische Integration (Fn. 276), 100, 119.
Zur Bedeutung der Prominenz von Personen oder Institutionen für die Herstellung von Öffentlichkeit Peters, Der Sinn von Öffentlichkeit (Fn. 700), 42, 52 f. Bezogen auf die EU schreibt Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 152, knapp: „wegen der mangelnden Personalisierung von Sachfragen und inhaltlichen Positionen fehlen wichtige Nachrichtenwertfaktoren“.
Gerhards, Das Öffentlichkeitsdefizit der EU im Horizont normativer Öffentlichkeitstheorien (Fn. 689), 135, 151 f.
Grande, Demokratische Legitimation und europäische Integration (Fn. 86), 339, 352.
M. Weber, Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland, 1995, 80 ff., beschrieb mit diesem Terminus im Jahre 1918 den außenpolitischen Apparat des Deutschen Reiches vor und im Ersten Weltkrieg.
Brunkhorst, Taking democracy seriously (Fn. 103), 433, 449 und 454.
Grimm, Vertrag oder Verfassung (Fn. 90), 509, 525.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 585.
Grimm, Der Mangel an europäischer Demokratie (Fn. 639), 57.
Grimm, Braucht Europa eine Verfassung? (Fn. 106), 581, 590 f.
Zürn, Über den Staat und die Demokratie im europäischen Mehrebenensystem (Fn. 85), 27, 44 f. und 49.
Gerhards, Westeuropäische Integration und die Schwierigkeiten der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit (Fn. 654), 96, 101.
v. Brünneck, Die öffentliche Meinung in der EG als Verfassungsproblem (Fn. 625), 249, 252.
Kirchner/ Haas, Rechtliche Grenzen für Kompetenzübertragungen auf die Europäische Gemeinschaft (Fn. 97), 760, 767.
Beierwaltes, Sprachenvielfalt in der EU (Fn. 666), 5.
Fastenrath, Die Struktur der erweiterten Europäischen Union (Fn. 105), 101, 117 f.
Eder/ Kantner, Transnationale Resonanzstrukturen in Europa (Fn. 731), 306, 312. Siehe auch Augustin, Das Volk der Europäischen Union (Fn. 494), 151.
Beierwaltes, Demokratie und Medien (Fn. 658), 235. Ebd., 11, formuliert Beierwaltes, „dass zwar eine gemeinsame Sprache die kommunikative Integration einer Gemeinschaft stärken kann, aber ein solches Maß an Homogenität ist nicht Voraussetzung für eine europäische Öffentlichkeit und damit für die Demokratie in Europa“.
Kraus, Kultureller Pluralismus und politische Integration (Fn. 642), 443, 455 f. Siehe auch Eder, Zur Transformation nationalstaatlicher Öffentlichkeit in Europa (Fn. 719), 167, 177.
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(2008). Geschichte und Sprache als Homogenitätskriterien. In: Der Begriff der Homogenität in der Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 198. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-79138-6_4
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