Zusammenfassung
Im Spannungsbereich Sicherheit und Datenschutz stehen wir mit dem Rücken an der Wand, wenn wir die Grundrechte verteidigen. Wir verteidigen inzwischen eine ganze Reihe von Grundrechten: die Menschenwürde, die Unverletzbarkeit der Wohnung, die Pressefreiheit. Das Versammlungsrecht, wenn wir die Beschränkungen in Heiligendamm vor Augen haben, mit dem inakzeptablen Einsatz eines Tornado-Flugzeugs, um ein Camp zu fotografieren. Damit wurde die ganze Vorsorgehysterie sichtbar, die immer wieder an den Grenzen der Verfassung entlang geschrammt ist. In der Auseinandersetzung um die Haftdauer für RAF-Häftlinge hatten wir die auf dem Prinzip der Menschenwürde beruhende Position zu verteidigen, dass auch eine lebenslange Freiheitsstrafe die Perspektive der Freiheit enthalten muss. In Köln geht es zur Zeit im Streit um einen Moschee-Neubau um die Religionsfreiheit. Immer wieder gilt es, in schwierigen Situationen, möglicherweise auch gegen die Mehrheit der Bevölkerung – ich denke nur an den Folterfall Daschner – die Grundrechte zu verteidigen.
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Baum, G., van Schyndel, H., Smolenov, H., Hüttig, G., Binninger, C. (2008). Grundlagen. In: Giemulla, E., Rothe, B. (eds) Recht der Luftsicherheit. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-78997-0_1
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