Auszug
Mitbestimmung bedeutet Mitwirkung von Mitarbeitern oder ihrer Organe an Entscheidungen von Vorgesetzten. Mitbestimmung ist zusammen mit der kooperativen Führung eine der Ausprägungen partizipativer Entscheidungen (vgl. Hentze/Brose 1985, 46–47). Die Mitbestimmung in Deutschland baut auf einer langen Geschichte auf. Diese beginnt mit Vorschlägen der Kathedersozialisten (s. Teil I, 1.4.4.2.) zur Konfliktlösung in Unternehmungen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips. Sie setzt sich 1891 mit den Arbeiterausschüssen der Gewerbeordnung fort. 1920 folgen das Betriebsrätegesetz und 1922 das Gesetz zur Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat. Die Sozialenzyklika ?Quadrogesimo anno“ (s. Teil IV, 4.4.2.) von 1931 fordert den Gedanken der sozialen Harmonie, der in der jungen Bundesrepublik ebenso Beachtung findet wie das aus der englischen Gewerkschaftsbewegung importierte Gegenmachtprinzip mit Ausgleich der Macht der Unternehmungsleitung durch den Aufbau eines Gegenmachtzentrums zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Der deutsche Gesetzgeber folgt beiden Prinzipien sowohl auf der Tarifebene, als auch auf der Unternehmungsebene und der Betriebsebene. Nur die vierte Ebene der einzelnen Arbeitnehmer lässt er ungeregelt.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 2008 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
(2008). Mitbestimmung als Restriktion unternehmerischer Personalwirtschaft. In: Personalwirtschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-77697-0_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-540-77697-0_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-77696-3
Online ISBN: 978-3-540-77697-0
eBook Packages: Business and Economics (German Language)