Zusammenfassung
Bauwerke haben im Sinne der Bauordnungen sicher zu sein, d. h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden. Sicherheit ist die Fähigkeit eines Tragwerkes, Einwirkungen zu widerstehen. Die Zuverlässigkeit eines Tragwerkes ist ein Maß für die Sicherstellung dieser Fähigkeit. Die Zuverlässigkeit wird im gegenwärtig vorliegenden Bauvorschriftenwerk als Wahrscheinlichkeit interpretiert (Abb. 29). Zusätzlich wird bei außergewöhnlichen Einwirkungen gestattet, ein Restrisiko zu akzeptieren (Proske 2004). Damit wird neben der Wahrscheinlichkeit des Versagens auch die Konsequenz des Versagens des Tragwerkes berücksichtigt. Dieses Maß erlaubt die Einordnung der Gefährdung durch Bauwerke im Vergleich zu anderen natürlichen und technischen Risiken.
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(2008). Sicherheitskonzept. In: Stahlbeton for Beginners. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-76977-4_3
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