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Zusammenfassung

I. Koordinierung im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist das wichtigste internationale Gremium zur Koordinierung der Aufsichtsstandards im Banksektor. Er ist seit seiner Gründung im Jahr 1974 bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel angesiedelt und besteht aus Vertretern von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der wichtigsten westlichen Industriestaaten (G 10). Heute gehören ihm formell 13 Staaten an. Die Europäische Kommission ist beratend beteiligt. Ziel seiner Tätigkeit ist die Erarbeitung von wirksamen Aufsichtsstandards (core principles), die es den Staaten erlauben sollen, international tätige Banken vollständig und angemessen zu überwachen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen aber Standards für die Festlegung von Eigenkapitalanforderungen der Banken. Der Ausschuss verfügt dabei nicht über formale Regelungsbefugnisse, sondern erarbeitet nur rechtlich unverbindliche Empfehlungen, selbst wenn er seine Papiere als „Vereinbarungen“ bezeichnet. Tatsächlich binden sich die am Ausschuss beteiligten Staaten jedoch freiwillig an die Empfehlungen, so dass eine faktische internationale Rechtsannäherung die Folge ist. Die Gründe für diese Bindungskraft liegen in der Reputation des Ausschusses, der fachlichen Qualität der Beschlüsse und der weitgehenden Akzeptanz der Standards auf Seiten der Staaten und der Banken. Daher reicht die Wirkung der vom Ausschuss geleisteten Arbeit auch über den Kreis der unmittelbar beteiligten Staaten hinaus.

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Ohler, C. (2009). Europäisches Bankenaufsichtsrecht. In: Derleder, P., Knops, KO., Bamberger, H. (eds) Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-76645-2_76

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