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Part of the book series: Tutorium Jura ((TUTORIUM))

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Auszug

Der ambitionierte Jungunternehmer Traumtanz (T) will in München einen „Seniorenwohnpark“ der Oberklasse eröffnen. Für die Erstellung und Finanzierung des Objekts wendet er sich an das Bauunternehmen Grab (G), das ihm gegen entsprechende Sicherheiten die Stundung aller Werklohnansprüche bis zum Verkauf der ersten zehn Wohnungen zusagt. Die Baukosten für die geplanten 15 Wohneinheiten sollen 1,5 Mio. € betragen. T überzeugt seinen besten Freund, den begüterten Blau (B), eine Bürgschaft für den gewährten Kredit zu übernehmen. Die anfänglichen Bedenken von B an der Rentabilität des Projekts zerstreut er durch die Vorlage eines geschönten Geschäftsmodells. Zudem behauptet er gegenüber B, dass er das Geld nur für eine Zwischenfinanzierung brauche, bis er den kurz vor dem Abschluss stehenden Verkauf eines seiner Unternehmen realisiert habe. Mit dem Verkaufserlös, der um die 3 Mio. € liege, werde er die Rechnungen sofort begleichen bzw. das Geld dem Bauunternehmen als Sicherheit anbieten, damit es B aus seiner Bürgenstellung entlasse. In Anbetracht der angeblich soliden finanziellen Lage von T übernimmt B die Bürgschaft und unterschreibt das von G standardmäßig verwendete Bürgschaftsformular. Tatsächlich stehen die Unternehmen von T kurz vor der Insolvenz und der Kaufinteressent war lange vorher abgesprungen. Dem Bauunternehmen, das von der Täuschung gegenüber B nichts wusste, war die finanzielle Lage von T bekannt. In dem von dem Bauunternehmen vorgelegten Bürgschaftsformular heißt es, dass B eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen aus dem Projekt „Seniorenwohnpark“ übernehme.

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Literatur

  1. Vgl. nur BGH ZIP 1997, 1058, 1060.

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  2. Vgl. auch BGH ZIP 1994, 861, 862.

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  3. So ausdrücklich BGHZ 130, 19 = NJW 1995, 2553; siehe dazu auch Krafka JA 2004, 668, 671.

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  4. Siehe dazu Riehm JuS 2000, 343, 346; BGHZ 130, 19 = NJW 1995, 2553; Münch-Komm/Habersack § 765 Rdn. 73 ff; umfassend zu den verschiedenen Fragen weiter Sicherungszweckerklärungen Nobbe BKR 2002, 747.

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  5. Vgl. BGHZ 143, 95, 102; Palandt/Sprau § 765 Rdn. 20 m.w.N.

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(2008). Fall 28. In: Die Schuldrechtsklausur. Tutorium Jura. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-75918-8_28

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