Auszug
Neben dem „normalen“, bisher beschriebenen Regelinsolvenzverfahren, kennt die seit dem 1. Januar 1999 gültige Insolvenzordnung den Insolvenzplan. Dieser ersetzt die ehemaligen Regelungen zum Zwangsvergleich nach der Konkursordnung (KO) und zum Vergleich nach der Vergleichsordnung (VerglO). Der Insolvenzplan gibt dem Schuldner die Chance, abweichend von der Verwertung seines Vermögens mit anschließender Erlösauskehr an die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern, insbesondere über den Erhalt seines Unternehmens oder jede sonst denkbare alternative Insolvenzbewältigung zu treffen. Entwickelt wurde das Insolvenzplanverfahren auf der Grundlage rechtsvergleichender Vorarbeiten und orientiert sich in seinen wesentlichen Punkten an dem USamerikanischen Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 des USBankruptcy Code. Das Planverfahren zählt zu den grundlegenden Neuerungen des deutschen Insolvenzrechts und wurde vom Rechtsausschuss des deutschen Bundestages als Kernstück der Insolvenzrechtsreform bezeichnet.
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(2007). Unternehmensverkauf im Insolvenzplanverfahren. In: Unternehmensverkauf in der Krise. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-72980-8_4
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