Abstract
Zur bilateralen Preisbildung muss außer der Preis- und Mengenbildung auch das Zusammenkommen der Nachfrager und Anbieter geregelt sein. Für Marktplätze, auf denen die Akteure die Preise und Mengen selbst aushandeln, kann die Marktordnung die wechselseitige Auswahl vollständig den Akteuren überlassen. Sie kann aber auch bestimmteVorgaben für dieMarktbegegnungmachen.Auf einem Vermittlungsmarktplatz, z. B. auf Auktionen, Börsen, im Internet-Handel oder beim Bookbuilding, werden Angebote und Nachfragen von einer externen Instanz zusammengeführt. Dazu werden von der Vermittlungsinstanz zusätzlich zur Preis- und Mengenbildung bestimmte Zuordnungsregeln festgelegt.Möglich sind eine paarweise Zuordnung mit bilateraler Preisbildung oder eine simultane Preis- und Mengenbildung.
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(2007). Marktbegegnungen. In: Dynamische Märkte. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-72598-5_10
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