Abstract
Den Kernbereich des Eventrechts bildet das Vertragsrecht. Das oben dargestellte Schaubild lässt deutlich werden, wie viele Personen bei einer Veranstaltung beteiligt sein können. Diese Beteiligten treffen in den verschiedensten Konstellationen vertragliche Vereinbarungen miteinander, so dass sich ein komplexes Netz rechtlicher Beziehungen ergibt. In der Mitte steht der Veranstalter, bei dem letztendlich alle Fäden faktisch zusammen laufen.
Viel zu häufig wird die Bedeutung des Vertragsrechts unterschätzt und ein Vertrag per Handschlag besiegelt. Gerade bei unklaren oder mündlichen Verträgen besteht die Gefahr, dass Beweisprobleme im Falle von Leistungsstörungen auftreten. Das Vergaberecht bietet viel Gestaltungsspielraum, um die eigene Rechtsposition durch geschickte Vertragsformulierungen zu verbessern.
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Risch, M., Kerst, A. (2009). Erstes Kapitel: Vertragsund Haftungsrecht. In: Eventrecht kompakt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-72462-9_2
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