Auszug
Einen besonderen Stellenwert in Relation zum wirtschaftlichen Erfolg von Großindustrie, kleinen und mittleren Unternehmen aber auch von freien Erfindern nehmen ganz ohne Zweifel die gewerblichen Schutzrechte ein. Sie schlagen eine Brücke zwischen technisch-kreativen Ideen einerseits und deren marktgerechter Realisierung andererseits und bilden dabei gleichzeitig die rechtliche Grundlage für deren kommerziell lohnende Verwertung. Schutzrechte sind damit Bindeglieder zwischen der Forschung und der gewerblichen Nutzung ihrer Ergebnisse. Sie sind natürlich auch gleichzeitig wichtige Indikatoren für das aus der jeweiligen Entwicklungstätigkeit gewonnene Innovationspotential, tragen zur Verbreitung des Wissens bei und nehmen eine Schlüsselrolle beim Transfer von Ideen zu Produkten ein. Schutzrechte geben dem Inhaber für eine begrenzte Zeit das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen, es ist ein Individualrecht. Der Inhaber eines Schutzrechtes kann - ggf. auch mit der Hilfe von Gerichten - jedem anderen die Nutzung seiner Erfindung untersagen. Als strategisches Mittel eingesetzt ist es möglich, vorausschauend einem Konkurrenten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu verbauen oder zumindest zu erschweren. Schutzrechte übernehmen damit eine entscheidende Funktion bei der Absicherung von häufig mit hohem Aufwand erarbeiteten Ergebnissen in Forschung und Entwicklung. Denn nur wenn die eigene Entwicklung schutzrechtsseitig abgesichert ist, hat der Inhaber die Gewißheit, daß er seine Produkte exklusiv auf dem Markt anbieten kann und nicht durch Erzeugnisse von Konkurrenten bedrängt wird, die seine wirtschaftlich erfolgreiche Erfindung nur nachahmen.
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Kapitel 6
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(2007). Gewerblicher Rechtsschutz und Erfinder. In: Wegweiser für den Erfinder. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-72043-0_6
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