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Auszug

K hat die Nacht durchgezecht. Als er gegen 9.30 Uhr morgens die letzte Kneipe verlässt, öffnen schon die ersten Geschäfte. In volltrunkenem Zustand (Blutalkoholkonzentration 3,5 Promille) betritt er den Unterhaltungselektronikmarkt „Elektro- Ede“, um sich endlich einen neuen Fernseher zu kaufen. Er sieht in dem Markt ein Ausstellungsstück, das genau seinen Vorstellungen entspricht und im Preis erheblich reduziert ist. Er erklärt dem anwesenden Inhaber des Marktes E, er wolle das Ausstellungsstück zu dem angegebenen Preis kaufen. E ist einverstanden. Er benötige das Ausstellungsstück aber noch für drei Tage und werde es dann zu K nach Hause liefern. Gezahlt werden solle später, wenn K die Rechnung zugesandt werde. Nach drei Tagen erscheint E bei K, der in der Zwischenzeit keinen Alkohol mehr zu sich genommen hat und stellt den Fernseher im Wohnzimmer des K auf. Daraufhin verlässt E die Wohnung des K wieder.

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(2008). Fall 4. In: Die Anfängerklausur im BGB. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-71283-1_4

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