Zusammenfassung
Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Rechtsverkehr von Grundstücken an und wird aufgrund dessen als Verkehrsteuer eingeordnet. Da bei der Grunderwerbsteuer also Grundstücksumsätze besteuert werden, könnte man sagen, dass es sich um eine spezielle Ausprägung der Umsatzsteuer handelt. Werden bei der Umsatzsteuer insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen der Besteuerung unterworfen, so werden bei der Grunderwerbsteuer speziell Grundstückserwerbe im wietesten Sinne steuerlich erfasst. Im Unterschied zur Umsatzsteuer ist bei der Grunderwerbsteuer eine Unternehmereigenschaft jedoch nicht erforderlich. Das Grunderwerbsteueraufkommen steht allein den Ländern zu (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG). Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 2008 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
(2008). Spezielle Verkehrssteuern. In: Steuerrecht - Schnell erfasst. Recht - schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-68836-5_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-540-68836-5_8
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-68835-8
Online ISBN: 978-3-540-68836-5
eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)