Abstract
Für Anlage und Betrieb von Terminals der Allgemeinen Luftfahrt gibt es keine generell gültigen Vorgaben. Mit dem Begriff ist meist ein spezieller Abfertigungsbereich für die Allgemeine Luftfahrt verbunden, der mit General Aviation Terminal (GAT) bezeichnet wird. In jedem Fall sind Räumlichkeiten für Flugzeugführer zur Flugvorbereitung vorzuhalten. Die Räume müssen mit den benötigten Unterlagen (Luftfahrthandbuch etc.), ggf. auch für Selfbriefing/Wetterinformationen per Telefon, ausgestattet sein. Finden von den Terminals Flüge ins Ausland statt, so sind Sicherheitseinrichtungen, wie Ein-/Ausreisekontrollen, und Zoll vorzusehen. Bei kleinen Flugplätzen, die nur für Verkehre der Allgemeinen Luftfahrt ausgelegt bzw. genehmigt sind, befinden sich weitere Serviceeinrichtungen am Platz, die je nach Größe des Flugplatzes ein Restaurant, Hotel etc. aber auch flugbetriebliche Einrichtungen wie Betankungseinrichtungen oder einen luftfahrttechnischen Betrieb für Wartung und Instandhaltung von Kleinflugzeugen und Hubschraubern umfassen kann.
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(2008). Terminal der Allgemeinen Luftfahrt. In: Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-68108-3_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-540-68108-3_19
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