Zusammenfassung
Nach dem Scheitern der Erfurter Union und des Versuchs einer gemeinsamen Bundesreform auf den Dresdener Konferenzen kam es zur vollständigen Restituierung der Bundesversammlung des Deutschen Bundes (RN 1783 ff.). Dies läutete auch bundesseitig eine erneute Phase der „Reaktion“ ein. Nach dem Bundesreaktionsbeschluss (RN 1531) und dem die „Grundrechte des deutschen Volkes“ betreffenden Aufhebungsbeschluss (RN 1548) von 1851 folgten seit 1854 erneute presse- und koalitionsrechtliche Repressionen (RN 1551 f., 1553 f.). Damit verlegte sich der Deutsche Bund in erster Linie darauf, die konservativbürokratischen Regierungen in den Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen revolutionäre und nationalstaatliche Tendenzen zu unterstützen. Und diese Regierungen führten die Pressezensur wieder ein, ließen politisch missliebige Personengruppen überwachen, achteten bei ihrer Beamtenschaft verstärkt auf politisch korrektes Verhalten und unternahmen einseitige Wählerbeeinflussungen im herrschenden konservativen Sinne.
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(2008). Das nachrevolutionäre Deutschland zwischen 1850 und 1866. In: Deutsche Verfassungsgeschichte. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-48707-4_31
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