Auszug
Mit einer solchen Fragestellung könnten sich in der Praxis ganz verschiedene Auftraggeber an Psychologen wenden: Frau H. selbst kann sich an einen Psychologen wenden, daneben könnte es aber auch jemand sein, der ihre Ausbildung finanzieren soll oder will, wenn genügend Aussicht auf Erfolg in Umschulung und späterem Beruf besteht. Hier wäre z. B. an eine Versicherung zu denken, die dazu verpflichtet ist; die Bundesagentur für Arbeit könnte sich mit dieser Fragestellung an ihre Psychologen wenden, oder ein Richter, der in einem Streit zwischen Frau H. und einem möglicherweise zur Zahlung der Ausbildungskosten Verpflichteten zu entscheiden hat, könnte ein Gutachten mit einer solchen Fragestellung in Auftrag geben. Für den vorliegenden Fall nehmen wir an, dass Frau H. einen Antrag auf Finanzierung ihrer Umschulung bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt hat. Auftraggeberin des Gutachtens sei also die Bundesagentur für Arbeit.
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(2008). Bearbeiten von Beispielfragestellungen. In: Psychologische Gutachten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-46842-4_6
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