Zusammenfassung
Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarungen hat sich in der verfassungstheoretischen Einordnung als ein wichtiger Teil der europäischen Verfassung erwiesen. Ihre Entstehung ist eng mit dem Prozess der Konstitutionalisierung des europäischen Primärrechts verbunden. Es lassen sich drei Phasen in der Entwicklung der Handlungsform unterscheiden, die jeweils mit verfassungsrechtlichen Umwandlungen zusammenhängen. Die Phase der Konstituierung setzt mit den Haushaltsverträgen von 1975 ein und dauert bis zum Vertragsschluss von Maastricht. In dieser Zeit durchläuft der Integrationsverband eine ernsthafte Krise, die sich sowohl auf politischer als auch institutioneller Ebene, vor allem im Haushaltsbereich, zeigt. Permanente Haushaltsblockaden lähmen die damaligen Gemeinschaften und sorgen zusammen mit instabilen Eigenmitteln für eine Finanzierungskrise. Die ersten Vorläufer förmlicher interinstitutioneller Vereinbarungen versuchen, Auswege aus der institutionell und politisch blockierten Situation zu weisen. Mit dem Abschluss der ersten ausdrücklich so bezeichneten interinstitutionellen Vereinbarung im Jahr 1988 zur Haushaltsdisziplin und zur Verbesserung des Haushaltsverfahrens gelingt ein Durchbruch. Mit dem Binnenmarktprogramm der Kommission und den Planungen für die Regierungskonferenz über eine Europäische Union mündet der letzte Abschnitt der ersten Phase in einen integrationspolitischen Aufbruch. Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung hat durch die Entschärfung der Haushaltskonflikte ihren Anteil dazu beigetragen.
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von Alemann, F. (2006). Zusammenfassung des II. Teils. In: Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 182. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-37711-5_16
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-540-37711-5_16
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