Zusammenfassung
Seit seiner Aufnahme in den Dekalog der Schlußakte von Helsinki ist der Minderheitenschutz ein ständiger und immer wichtiger gewordener Bestandteil der Tagesordnung der OSZE, der in der Menschlichen Dimension, also den Menschenrechten, sowie im Bereich der Konfliktverhütung/Sicherheit verankert ist. Die OSZE-Normen zum Minderheitenschutz bilden ein geschlossenes normatives System1. Die einzelnen politisch bindenden Dokumente gehören verschiedenen Hierarchiestufen an, die sich nach der Abschlußebene richten. Die Gipfeldokumente haben demnach die höchste politische Autorität, gefolgt von Ministertreffen bzw. Folgekonferenzen. Durch spätere Bezugnahme in höherrangigen Dokumenten erhalten die Standards, auf die verwiesen wird, denselben Rang wie das verweisende Dokument.
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Literatur
So auch Mik , Minderheitenschutz im europäischen Recht, in: Mohr (Hrsg.), Friedenssichernde Aspekte des Minderheitenschutzes, 1996, S. 171 (178), nach dessen Auffassung das Minderheitenschutzsystem ein Untersystem innerhalb der Menschlichen Dimension bildet.
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Höhn, C. (2005). Zusammenfassung des ersten Teils. In: Zwischen Menschenrechten und Konfliktprävention Der Minderheitenschutz im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 176. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-37626-2_6
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