Zusammenfassung
Das politische OSZE-System zum Minderheitenschutz ist ausdifferenziert, weitgehend und spielt eine Vorreiterrolle in diesem Bereich, vor allem im Hinblick auf die jüngsten völkerrechtlichen Regelungen durch den Europarat und bilaterale Verträge. Es ist innovativ in seinem Ansatz, hat erhebliche Auswirkungen auf das f Völkerrecht und ist ein Beispiel dafür, daß andere, erfolgreiche Wege der Regelung gegangen werden können, wenn zunächst die Zustimmung der Staaten zur völkerrechtlichen Regelung eines bisher so gut wie ungeregelten Bereichs der internationalen Beziehungen nicht vorhanden ist. Der Konsens der Staaten betreffend Normen und Verfahren ist das Wichtigste, nicht unbedingt die (völkerrechtliche) Form der Regelungen. Bei einem solchen Konsens, wie er in der OSZE zum Minderheitenschutz vorliegt, sind die Staaten zur Kooperation bereit, um dieses Ziel zu erreichen. Und um diese Zielerreichung, nämlich den wirksamen Minderheitenschutz, geht es hauptsächlich. Da die OSZE-Regelungen z. T. auf schon bestehendem Völkerrecht aufbauen, findet sich hier ein Geflecht aus Völkerrecht und politisch bindenden Normen, die zusammen mehr erreichen als der schon völkerrechtlich geregelte Teil allein. Das Völkerrecht selbst lebt ebenfalls vom Konsens. Dieser muß jedoch nicht immer schon rechtlich ausformuliert sein, man kann auch in kleinen Schritten Erfolge erzielen und sollte Vorstufen des Völkerrechts, die sich dahin entwickeln können, ernst nehmen und fördern. In einem solchen System können die Staaten eine internationale Regelung vor der Verrechtlichung zunächst testen.
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© 2005 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenchaften e.V.
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Höhn, C. (2005). Schlußbemerkungen. In: Zwischen Menschenrechten und Konfliktprävention Der Minderheitenschutz im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 176. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-37626-2_17
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