Zusammenfassung
Seit dem 1. Mai 2004 haben die deutschen Unternehmen einen erweiterten Präventionsauftrag zu erfüllen. Der Gesetzgeber verlangt von ihnen über den § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitationsrecht) ein betriebliches Eingliederungsmanagement für alle Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gefährdet ist und die damit aus dem Arbeitsleben herauszufallen drohen. Mit ihren Vorkehrungen und Betreuungen ergänzen die deutschen Arbeitgeber die Aufgaben der Rehabilitationsträger und Integrationsämter, die die Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe finanzieren. Diese neue „return-to-work“-Strategie verlangt von vielen Beteiligten ein Agieren und Kooperieren. Dieser Beitrag bietet einen überblick über den derzeitigen Stand der Umsetzung des § 84 Abs. 2 und öffnet den Blick für eine internationale Dimension, denn das Interesse, gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer länger und nachhaltig am Arbeitsplatz zu halten und damit Arbeitslosigkeit zu vermeiden, haben viele Nationen und Arbeitgeber.
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© 2007 Springer Medizin Verlag Heidelberg
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Mehrhoff, F. (2007). Betriebliches Eingliederungsmanagement — Herausforderung für Unternehmen. In: Badura, B., Schellschmidt, H., Vetter, C. (eds) Fehlzeiten-Report 2006. Fehlzeiten-Report, vol 2006. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-34368-4_8
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