Zusammenfassung
Mit dem 1. November 2010 sind die Bestimmungen über die neuen Personalausweise in Kraft getreten. Die neuen Personalausweise sind fälschungssicherer aber auch erheblich teurer geworden, eine Übernahme der Verwaltungsgebühr ist nicht mehr vorgesehen. Diese Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Ausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist. In beiden Fällen muss der Betroffene einen den neuen Regelungen entsprechenden Ausweis beantragen. Da zugleich die Jobcenter für die Antragstellung regelmäßig die Vorlage eines Personalausweises verlangen, stellt sich die Frage, wie mittellose Personen ohne gültigen Personalausweis einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen und so die Mittel für einen gültigen Personalausweis erlangen können.
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© 2012 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Keicher, R., Kochhan, G., Mussgnug, F. (2012). Personalausweispflicht. In: Gillich, S., Keicher, R. (eds) Bürger oder Bettler. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94200-1_14
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Online ISBN: 978-3-531-94200-1
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