Zusammenfassung
Mit der zunehmenden Verbreitung und medialen Präsenz der Reproduktionsmedizin wurde ein sozialer Wandel mit weitreichenden ethischen, kulturellen und demographischen Auswirkungen eingeleitet. Mit der nun Realität gewordenen Entkopplung von Zeugung bzw. Empfängnis und Schwangerschaft scheint das „Grundgesetz menschlicher Fortpflanzung“ (Bahnsen und Spiewak 2008: 35) außer Kraft gesetzt. Andere sprechen in diesem Zusammenhang von einer Verstärkung der Fruchtbarkeitsillusion, die sich auf eine zumindest partielle Überwindung der Grenzen der Natur gründet (Correll 2010: 36).
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Notes
- 1.
Die Begriffe „assistierte Reproduktion“ und „Reproduktionsmedizin“ werden in diesem Beitrag synonym verwendet.
- 2.
Dabei wird eine rigide Begriffsbestimmung des Embryos zugrunde gelegt: „Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an …“ (ESchG § 8 (1)).
- 3.
Gemeint sind damit Embryonen, die zur Unfruchtbarkeitsbehandlung außerhalb des Körpers gezeugt wurden und die nach Abschluss der Behandlung übrig geblieben sind (Riedel 2008a).
- 4.
Eine Verfassungsbeschwerde über die Einschränkung der Kostenübernahme wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen (Bundesverfassungsgericht 2009).
- 5.
„Die Kosten für künstliche Befruchtungen sind beachtlich, sie betragen in Deutschland für eine Standard-IVF-Behandlung inklusive Medikamenten etwa 3.000 Euro. Wird zusätzlich eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchgeführt, was bei männlicher Subfertilität angezeigt ist, so erhöht sich der Betrag auf etwa 3.600 Euro. Die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlungen schwankt mit dem Alter der Frau und anderen Faktoren. Daraus errechnen sich Kosten von ungefähr 15.000 Euro pro lebend geborenem Kind“ (Rauprich 2008: 32).
- 6.
- 7.
Die Beurteilung der Embryonalentwicklung nach morphologischen Kriterien ist lediglich eine indirekte Methode mit prognostisch bedingter Unschärfe zur Abschätzung des Entwicklungspotentials des Embryos. Die Auswahl für die weitere Embryokultur muss aufgrund der Regelungen des ESchG noch im Stadium der im Befruchtungsvorgang befindlichen imprägnierten Eizelle erfolgen (Revermann und Hüsing 2010: 41). Die morphologische Begutachtung ist daher nicht mit dem eSET vergleichbar.
- 8.
„In jedem einzelnen Fall wird dabei nach der individuellen Konstellation des Paares (Alter, Anzahl und Verlauf vorangegangener Behandlungen etc.) mit dem Paar gemeinsam festgelegt, wie viele befruchtete Eizellen über das Vorkernstadium hinaus weiter kultiviert werden sollen, damit nach einer in-vitro Kulturdauer von bis zu fünf Tagen eine Anzahl von maximal zwei entwicklungsfähigen Embryonen transferiert werden kann. Dies können dann im Einzelfallauch mehr als drei Vorkernstadien sein. Damit wird aber klar, dass von dieser Methode lediglich die Paare profitieren können, die überhaupt eine gewisse Anzahl an befruchteten Eizellen zur Verfügung haben“ (Deutsches IVF-Register (DIR) 2011: 12/13).
- 9.
In der Mehrzahl europäischer Staaten stellt die Kryokonservierung überzähliger, menschlicher Embryonen das Verfahren erster Wahl dar (Griesinger et al. 2008: 27). Bei strikter Anwendung der Dreierregel nach ESchG können überzählige Embryonen nur in Ausnahmefällen entstehen, während dies bei Anwendung des eSET regelmäßig der Fall ist (Riedel 2008b). In vielen Ländern mit liberalerer Gesetzgebung stellt das Schicksal einer großen Anzahl eingefrorener Embryonen mittlerweile ein vielschichtiges Problem dar (Grady 2008).
- 10.
Dieser Thematik widmet sich auch der 2010 produzierte niederländische Dokumentarfilm „Eggs for later“ (http://www.imdb.com/video/wab/vi1370856473/). In einigen Ländern (z. B. Niederlande, Israel) gibt es Bestrebungen, die Kryokonservierung von Eizellen von der medizinischen Indikation zu lösen und damit zu ermöglichen, der altersbedingten Abnahme der Fekundität entgegenzuwirken (Beier et al. 2012).
- 11.
1984 wurde das erste IVF-Kind in der DDR geboren (Revermann und Hüsing 2010: 48).
- 12.
Auch wenn die Ursache der Fertilitätseinschränkung beim männlichen Partner gelegen hat, werden statistisch immer die Frauen erfasst, die sich letztlich der ART-Behandlung unterziehen müssen.
- 13.
Genauere Analysen des Kostenaspekts legen nahe, dass es wesentlich ist, zwischen kurz- und langfristigen Auswirkungen zu unterscheiden (Connolly et al. 2009).
- 14.
Bei der letzten europäisch vergleichenden Auswertung der Daten zur assistierten Reproduktion durch die „European Society of Human Reproduction and Embryology“ (ESHRE) für das Jahr 2008 wird ausgewiesen, dass in Deutschland 1,7 Prozent der Geborenen mittels Reproduktionsmedizin gezeugt wurden. Länder mit einem deutlich höheren Anteil sind Dänemark (4,6 Prozent), Slowenien (4,4 Prozent) und Estland (4,1 Prozent) (Ferraretti et al. 2012).
- 15.
Bemerkenswert ist, dass der Trend zum Transfer von weniger Embryonen nicht durch das Inkrafttreten des GMG gebrochen wurde. „Für die betroffenen Paare liegt die Entscheidung über die Anzahl der zu übertragenden Embryonen damit in einem Spannungsfeld aus persönlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Abwägungen“ (Revermann und Hüsing 2010: 98).
- 16.
Zum Vergleich: Bezogen auf alle Lebendgeborenen im Jahr 2009 in Deutschland handelte es sich bei nur 3,4 Prozent um Mehrlingskinder (Statistisches Bundesamt 2011).
- 17.
Wenn es unvermeidbar ist, wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf die fetale Reduktion zurückgegriffen. Dabei werden Feten im Mutterleib getötet, um einer extremem Frühgeburtlichkeit vorzubeugen und so Schwangerschafts- und Geburtsrisiken zu begrenzen. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland in insgesamt mindestens 184 Fällen fetale Reduktionen oder induzierte Aborte vorgenommen, von denen 217 Embryonen betroffen waren (Deutsches IVF-Register (DIR) 2011: 18).
- 18.
Eine höhere Baby-take-home-rate als Deutschland weisen Großbritannien, Slowenien, Schweden, Norwegen und Island auf (Revermann und Hüsing 2010: 96).
- 19.
Beier et al. (2012) berechnen mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells, dass durch das Aufschieben des Alters bei der Erstgeburt der Anteil ungewollt kinderloser Frauen in Westdeutschland im Zeitraum von 1985 bis 2007 von etwa 3,5 auf 6,5 Prozent gestiegen ist.
- 20.
Hier werden Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam genutzt, welches von Josef Brüderl, Johannes Huinink, Bernhard Nauck und Sabine Walper geleitet wird. Die Studie wird als Langfristvorhaben durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
- 21.
Auch Rainer et al. (2010) betonen, dass bei einer größeren Verfügbarkeit von ART Frauen stärker dazu tendieren könnten, Geburten noch weiter im Lebenslauf aufzuschieben, als sie es sonst tun würden. Diesen „Verhaltenseffekt“ halten sie insbesondere in Ländern mit hoher ertilität für wahrscheinlich.
- 22.
Weltweit haben beispielsweise die steigende Nachfrage nach und der zunehmende Mangel an Eizellen zu einem internationalen Eizellhandel und Fertilitätstourismus geführt. „Die Entwicklung des Reproduktionstourismus hat zum einen mit einer Erweiterung der Angebotspalette zu tun, zum anderen kommen vor allem die strukturellen und ökonomischen Unterschiede zwischen den Ländern bzw. Regionen zum Tragen“ (Berg 2008: 244). Der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers wird im Kontext der Eizellspende ebenso wie bei der Leihmutterschaft auch global Vorschub geleistet (Rudrappa 2012).
Literatur
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Trappe, H. (2014). Assistierte Reproduktion in Deutschland. Rahmenbedingungen, quantitative Entwicklung und gesellschaftliche Relevanz. In: Konietzka, D., Kreyenfeld, M. (eds) Ein Leben ohne Kinder. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94149-3_12
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