Zusammenfassung
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklicht sich alltäglich im Gemeinwesen und berührt praktisch alle Lebensfelder. Vor Ort sollen Leistungen und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht verfügbar sein. Örtliche Teilhabeplanung, die auf der Behindertenrechtskonvention basiert und Inklusion zum Ziel hat, geht darüber hinaus. Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung soll überwunden und künftig verhindert werden. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung in die Teilhabeplanung einfließen zu lassen, heißt, sie an der Teilhabeplanung zu beteiligen.
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Literatur
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Cordts, S. (2011). Örtliche Teilhabeplanung als Herausforderung für vertikale und horizontale Kooperationsprozesse beteiligter Leistungsträger und Anbieterorganisationen. In: Lampke, D., Rohrmann, A., Schädler, J. (eds) Örtliche Teilhabeplanung mit und für Menschen mit Behinderungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-93486-0_9
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