Zusammenfassung
Im Folgenden geht es um eine Operationalisierung des Evaluationsauftrages und die Konstitution des Forschungsgegenstandes. Der Evaluationsauftrag, die Implementierung von LQW 2 in das System der Weiterbildung hinsichtlich Akzeptanz und Wirkungen zu beurteilen, ist – wie bereits angedeutet – vage und kaum präzise gefasst. Es ist weder geklärt, welches die Kriterien sind, anhand derer sich das Ausmaß der Akzeptanz bemisst, noch ist definiert, welche konkreten Wirkungen durch die Implementierung von LQW in das System der Weiterbildung erwartet werden. Genauso diffus bleibt der Begriff „System der Weiterbildung”. Die Anbindung an eine in sich geschlossene, anhand operationalisierter Hypothesen überprüfbare Theorie stellt sich vor dem Hintergrund des Forschungsstandes als schwierig dar: Weder gibt es vergleichbare Interventionen in das System der Weiterbildung, an deren Ergebnisse angeschlossen werden könnte, noch gibt es in Theorien geronnene Erfahrungen, über die das Themenfeld systematisiert ist. D. h.: Empirisch geprüfte Theorien, aus denen punktgenaue theoretisch fundierte Fragestellungen oder Hypothesen über die Akzeptanz und Wirkungen der Implementierung von LQW in das System der Weiterbildung entwickelt werden könnten, liegen nicht vor.
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Hartz, S. (2011). Theoretische Reformulierung des Evaluationsauftrages. In: Qualität in Organisationen der Weiterbildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-93115-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-93115-9_3
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Print ISBN: 978-3-531-17485-3
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