Zusammenfassung
Mit der Einfülirung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) vom 26.06.1990 (BGB1. I 1163) zu Beginn der 1990er Jahre, sollte durch die Aufhebung des tendenziellen Vorrangs der Einrichtungen und Träger, die einem der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Kinder- und Jugendhilfe angeschlossen sind, Wettbewerbsorientierung die subsidiär korporatistische Verbändezentrierung überwinden helfen und mehr Pluralität in fachlicher, wertorientierter und liberaler Hinsicht ermöglichen, Die konsequente Umsetzung dieser Absicht wurde allerdings durch die Einführung des SGB VIII vom 26. Juni 1990 (BGBl I 1163) zunächst nicht erreicht, da entscheidende Organisationsfaktoren wie beispielsweise die durch das Selbstkostendeckungsprinzip dominierte Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeträger, die bereits zurzeit des JWG galt, anfangs nicht verändert wurden. Erst allmählich wurden Entwicklungsmöglichkeiten wettbewerblicher Strukturen ausgebaut. Bei der Einführung des neuen Jugendhilferechts wurden also die alten Orgainsationsstrukturen der Jugendhilfe zunächst übernommen.
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© 2011 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Pfadenhauer, B. (2011). Wettbewerbsimplementierung im Sozialwesen. In: Das Wunsch- und Wahlrecht der Kinder- und Jugendhilfe. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92913-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-92913-2_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-18407-4
Online ISBN: 978-3-531-92913-2
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