Zusammenfassung
Um den steigenden Ausgaben im Sozialleistungsbereich zu begegnen, begannen einige Kommunen im Jahr 2000, Sozialleistungen im Sinne des Wettbewerbsrechts nach Vergaberecht auszuschreiben. Daraufhin gaben der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Deutschland ein Rechtsgutachten über die Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht in Auftrag, das Volker Neumann und andere (vgl. Neumann et. al. 2004) vorlegten. Darin konstatieren die Verfasser, dass die Anwendung des Vergaberechts in Leistungsbereichen des Sozialrechts regelmäßig unzulässig sei, wenn Leistungen ausgeschrieben werden, die im sozialrechtlichen Leistungsdreieck erbracht werden müssen (vgl. Neumann et. al. 2004. 106 ff.). Bis zum Jahr 2004 wurden vor allem Leistungen des SGB III nach Vergaberecht ausgeschrieben. Nur vereinzelt wurden bis 2004 auch Leistungen nach dem SGB VIII sowie dem SGB XII ausgeschrieben. Für Leistungen nach dem SGB II gab es keine Nachweise beziehungsweise Präzedenzfälle,
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© 2011 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Pfadenhauer, B. (2011). Wettbewerbsrecht. In: Das Wunsch- und Wahlrecht der Kinder- und Jugendhilfe. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92913-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-92913-2_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-18407-4
Online ISBN: 978-3-531-92913-2
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