Zusammenfassung
Wie bereits dargestellt, verfügen Kinder im Recht über eine beschränkte Subjektposition. Sie sind nicht voll geschäftsfähig und auch im kindschaftsrechtlichen Verfahren erhalten sie, obwohl sie zentraler Regelungsgegenstand sind, nur eingeschränkte Mitsprache. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie die Position des Kindes im vorliegenden Textkorpus verhandelt wird. Dabei sind vier wesentliche Formationen relevant:
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1.
Die Position des Kindes wird als weitgehend ohne materielle oder sachliche Interessen dargestellt, dies gilt insbesondere für die Stellungnahmen.
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2.
Die informationelle Selbstbestimmung des Kindes erhält eine gegenüber dem Kenntnisinteresse des Vaters untergeordnete Position.
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3.
Entsprechend wird auch das Recht des Kindes auf „Nichtwissen“ durch das Bundesverfassungsgericht dem Recht des Vaters auf Kenntnis untergeordnet.
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4.
Im parlamentarischen Verfahren ist der Kinderschutz ein wesentliches Element der diskursiven Formation.
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© 2011 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Schutter, S. (2011). Das Kind als Faustpfand. In: „Richtige“ Kinder. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92867-8_8
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