Zusammenfassung
Die Beziehung zwischen Staat und seinen Bürgern ist ambivalent. Einerseits bietet der Staat dem Individuum Schutz. Er hat das Gewaltmonopol und verbietet Gewalt zwischen den Individuen, von Notwehr und Ähnlichem abgesehen. Zur Durchsetzung seiner Rechte verhilft dem Individuum wiederum der Staat. Er schützt somit seine Bürger, ist gleichzeitig jedoch Quelle hoheitlicher Zwangsausübung. Die Erhebung von Zwangsabgaben (Steuern) zum Zwecke der Finanzierung öffentlicher Leistungen stellt diesbezüglich eine Form des einseitigen staatlichen Handelns dar (vgl. Märkt/Universität Freiburg: 2001, 2). Grundsätzlich eröffnen diese Zwangshandlungen bei den Betroffenen im Falle des Ungehorsams nur die Aussicht auf Bestrafung; im Falle des Gehorsams haben sie keine Chance individuelle Ziele verfolgen zu können. Bei kritischer Würdigung mag insofern eine „instrumentale Schwäche“ (Dahl et al.: 1953, 107) deutlich werden, die jedoch dem Erhalt staatlicher Handlungsfreiheit dient (vgl. Streit: 2004, 293).
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© 2011 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Wolter, F. (2011). Die ökonomische Einordnung des staatlichen Handelns. In: Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich und Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92751-0_5
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-17661-1
Online ISBN: 978-3-531-92751-0
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