Zusammenfassung
Die italienische Verfassung von 1948 ist genau wie die Jahrzehnte nach ihrem Inkrafttreten nicht ohne den ganz speziellen Übergang Italiens vom Faschismus zur Demokratie zu verstehen. Die verfassungsgebende antifaschistische Allparteienkoalition beinhaltete auch die kommunistische und die sozialistische Partei, die zusammen auf 219 der 556 Sitze kamen. Vorkehrungen der wehrhaften Demokratie wie etwa ein Verbot systemwidriger Parteien, das sich aus Sicht der bürgerlich-liberalen Kräfte und im Lichte des heraufziehenden Kalten Krieges durchaus auch gegen kommunistische Parteien hätte richten können, waren unter diesen Umständen nicht durchsetzbar.
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© 2011 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Köppl, S. (2011). Extremismus in Italien. In: Jesse, E., Thieme, T. (eds) Extremismus in den EU-Staaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92746-6_12
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