Zusammenfassung
Dieses Kapitel dient der Auseinandersetzung mit Fragen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Noch setzt die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern eine Sorgeerklärung voraus, die den übereinstimmenden Willen beider Eltern zeigt für das Kind gemeinsam Sorge tragen zu wollen. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (EGMR 03.12. 2009) ist die bundesrepublikanische Rechtslage in Frage gestellt. Der EGMR hat im Rahmen einer Individualbeschwerde erkannt, dass die im deutschen Recht fehlende Möglichkeit, einem nicht mit der Mutter verheirateten Vater die gemeinsame Sorge unabhängig von einer Sorgeerklärung im Einzelfall zu gewähren, gegen europäisches Recht verstößt (Art. 8 und Art. 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – „die Konvention“). Die Bundesregierung hat bis jetzt auf diese Entscheidung noch nicht reagiert. Die Diskussion über die geltende Regelung ist damit allerdings erneut eröffnet. Es bleibt abzuwarten, wie auf die EGMR-Entscheidung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 rechtspolitisch reagiert wird. Zunächst werden Rechtslage und unterschiedliche Positionen aufgezeigt. Unter Einbeziehung der EGMR-Entscheidung und der BVerfG-Entscheidung vom 21. 07. 2010 wird gefragt, welche grundsätzliche Bedeutung sorgerechtlicher Regelungen von nicht miteinander verheirateten Eltern für die generationale Ordnung haben.
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Schwarz, B. (2011). Die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. In: Die Verteilung der elterlichen Sorge aus erziehungswissenschaftlicher und juristischer Sicht. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92691-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-92691-9_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Online ISBN: 978-3-531-92691-9
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